Otto E. Rössler – Anthologie eines Welträtsellösers, die Fortsetzung
Nach über 2.000 Kommentaren hat die Blog-Software ihre Grenzen erreicht. Der Artikel „Otto E. Rössler – Anthologie eines Welträtsellösers“ war temporär nicht mehr aufrufbar. Deshalb geht es mit den Kommentaren nun hier weiter. Die vorangegangene Diskussion ist weiter unter dem Originalbeitrag einsehbar und zitierbar.
Die 8% in dem Justizschreiben sind jetzt aber nicht die von Rössler, oder?
UebbingTM,
das von Otto E. Rössler am 13.11.2010 auf achtphasen veröffentlichte Schreiben der Tübinger Staatsanwaltschaft ist klar und deutlich. Die Anzeige Rösslers gegen Rolf Dieter Heuer ist gegenstandslos. Was der Demagoge Rössler einleitend dazu verfasst hat, sein Geschwurbel um zivilen Ungehorsam, den Sturz der Regierungen und zum Widerstand, war aber offenbar für sie anspornend und hat sie zu ihrer gefährlichen Gedankenspielerei drei Tage später veranlasst.
Der Link zwischen der Tirade Rösslers und ihrem Aufruf, über ein „putatives Notwehrrecht“ zu diskutieren, ist eindeutig. Eine Strafanzeige ist keine Notwehr, UebbingTM. Und das wissen sie ganz genau! Lassen sie sich also eine bessere Ausrede einfallen, wie sie sich aus der Gemeinschaft mit Rössler, übergesetzlichen Widerstand zu propagieren, absetzen wollen. Das „putative Notwehrrecht“ ist juristisch eindeutig definiert. Und sie haben sich, wie an der Hinzufügung des Adjektivs „putativ“ deutlich wird, eingehend damit beschäftigt. Ja, sie waren so gut präpariert, dass sie den Tatbestandsirrtum als potentiell strafmilderndes Argument in die Notstandsgemeinschaft mit eingespeist haben. UebbingTM, sie haben ein dickes Problem an der Backe!
galileo2609
@Rudolf Uebbing
#344 | Rudolf Uebbing | 28. August 2011, 08:28
Ich sehe auch keinen Grund, warum galileo den Rechtsgegenstand, den Sie einst selbst in die Debatte gebracht hatten (und der übrigens im StGB und nicht im BGB geregelt ist), „de-alphabetisieren“ sollte; derartige Sprachverstümmelungen wie
#341 | Rudolf Uebbing | 27. August 2011, 23:59
mögen Ihnen zwar im Nachgang Ihrer Entgleisung auf 8P als wünschenswert erscheinen; als Leser dieses Blog möchte ich aber von solchem Neusprech verschont bleiben.
Sehr geehrter Herr Kannenberg,
Herr Dr. Rössler hatte das deutsche Justizschreiben
in englischer Sprache wiedergegeben.
Das Zitat aus meinem Blog-Beitrag („welche im Justizschreiben
mit 8 Prozent zitiert wird“)
bedeutet hier, dass der Verfasser des
Antwortschreibens der Justiz an Dr. Rössler eine
spezielle Gefahrenwahrscheinlichkeit,
die offenbar Herr Dr. Rössler zuvor angegeben haben muss,
wiedergibt. Nun, der damalige Vorgang ist justizabel
abgeschlossen und Herr Dr. Rössler
hat mit seinem juristischen Vorgehen
eine rechtsstaatliche Möglichkeit augeschöpft.
Dr. Rösslers damalige, verbalen Vergleiche
mit einigen das Denken zerreißenden historischen Bezügen,
welche für mich persönlich tabu sind,
erkläre ich mir als Reaktionen,
die unter ausserordentlich stark erlebten Druck entstanden sind,
sozusagen wie ich es ausdrücken möchte – eine mentale Form
von Abwehr aus einer gefühlten Notsituation heraus.
Für mich gilt, wie ich schon zweimal klargestellt hatte – hier
nochmals: Der Paragraph 227 BGB ff hat keinerlei Grundlage
zu irgendeiner Anwendung. Hier findet hingegen eine
geistige Auseinandersetzung statt.
Als Mensch hat sich Dr. Rössler persönlich voll und ganz eingesetzt,
um denkbare Konsequenzen, resultierend aus
seiner speziellen Papier (Gothic-R etc.), zu vermeiden;
ein derartiges Engagement findet sich ansonsten in einer
Wohlstandsgesellschaft selten. – Die Widerlegungsanstrengungen
aus der Physiker-Fachwelt hatten / haben ihn nicht überzeugt.
Ob Hawking-Strahlung existiert, mögen zwar analoge Experimente
nahelegen – experimentiell konnte jedoch noch kein
Ereignishorizont identisch mit dem eines Schw. Loches
erzeugt werden, so dass derzeit die Aussage von
Dr. Rössler (Nichtexistenz o. Nichtwirksamkeit zur Hawking-S.)
e x p e r i m e n t i e l l tatsächlich unwiderlegt ist
– unabhängig von begründenden Details seiner Papiere (Stand Mai 2011).
Mit freundlichem Gruß – R. Uebbing
Sehr geehrter Herr Uebbing,
seit über 2000 Blog-Einträgen verteidigen Sie tapfer Ihre Position, dafür gebührt Ihnen zweifelsohne Respekt. Das zwischenzeitliche Themenhopping, das auf später Vertrösten oder beispielsweise Aussitzen meiner 7 Thesen, meines 600 Meter langen Regenwurms oder der Beobachtungsdaten der Weissen Zwerge – mein klarer Favorit in dieser Diskussion, weil man hier wirklich noch etwas interessantes lernen kann, mag aufgrund der Komplexität dieses eher unstrukturierten Threads wenigstens ein Stück weit auch nach 3 Jahren Erörterung auf Verständnis stossen.
Ich will auf etwas anderes heraus: Nach über 2000 Beiträgen wiederholen Sie immer noch Ihre ursprünglichen Ansichten, d.h. ich vermute, Sie sind der persönlichen Ansicht, Sie seien nach wie vor nicht widerlegt.
Ich sehe eigentlich nur 2 Szenarien:
(1) Sie wollen Ihre Idee mit dem aus Ihrer Sicht zeitgemässen probabilistischen Ansatz in die Risikoforschung einbringen oder
(2) Sie haben nach wie vor Angst, die Erde könnte wegen eines Colliderbetriebes zerstört werden.
(1) ist eine akademische Frage, die man auskäsen kann; meine 7 Thesen sind eine Möglichkeit, sich diesem Thema strukturiert zu nähern, es gibt da sicherlich auch andere Wege, dies zu tun. Wie auch immer – dies ist sicherlich keine Situation, die jemals zu Gedankenspielerein zum putative Notwehrrecht Anlass geben dürfte.
(2) Nach über 2000 Beiträgen stehen Sie immer noch weitgehend mit Ihrer Ansicht isoliert da – weder CERN noch die Internet-Gemeinschaft will sich von Ihnen überzeugen lassen.
Was nun ? Ich habe Sie als bedächtigen und jederzeit friedliebenden Mesnchen kennengelernt, doch die Angst ist ein sehr schlechter Ratgeber und irgendwann wird auch der bedächtigste und friedliebendste Mensch aufgrund seiner Angst nicht mehr rationalbedingte, sondern angstbedingte Verhaltensmuster zeigen. Dann wird das putative Notwehrrecht möglicherweise zur Pflicht – schliesslich geht es um die Sicherheit der Erde.
Und nun also meine Frage: Wo stehen Sie ? Bei (1) oder bei (2), und wenn bei (2), wie weit ist Ihre Angst bereits fortgeschritten ?
Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
UebbingTM,
Otto E. Rössler wurde nüchtern gesagt, dass er sich mit seinem Missbrauch der Justiz zum Teufel scheren soll.
Rössler hat nicht zum ersten Mal so gehandelt. Er hat seine persönlichen Befindlichkeiten bereits früher, in seiner Auseinandersetzung mit der Universität Tübingen, bis vor das höchste deutsche Gericht inszeniert und sich auf einen übergesetzlichen Notstand berufen. Rössler steht weder unter Druck noch in einer gefühlten Notsituation. Er dramatisiert kühl kalkuliert ein mediales Umfeld, um seine persönlichen Vorteile zu optimieren.
Sie haben auch keinen Anlass, ihre eigenen Gedankenspielereien zum „putativen Notwehrrecht“ jetzt Rössler in die Schuhe zu schieben. Sie wurden von seinen Entgleisungen zwar inspiriert, sie sind aber selbst verantwortlich für ihre Äusserungen. Was sie gerade als nächste Ausrede abziehen wollen, nennt man: Feigheit vor dem Freund. Menschlich sind sie ein noch grösserer Versager als im fachlichen Bereich. Sie sollten sich schämen. Otto E. Rössler ist ein Demagoge sui generis. Es braucht keinen UebbingTM, der zu seiner Entlastung dem Tübinger Chaoten eigenen Unrat auflädt.
galileo2609
Und UebbingTM,
bevor sie Otto E. Rössler jetzt in einem Atemzug gleich selig und heilig sprechen, ihn zu einer Lichtgestalt erheben, der auch noch ihre persönliche Schuld tragen kann, das von ihnen propagierte putative Notwehrrecht auf sich zu nehmen, bleiben wir mal auf dem Boden der Tatsachen.
Wir wissen alle, dass sich Rössler nicht widerlegt sehen will. Er zehrt davon. Das ändert nichts daran, dass Rösslers Spinnereien, die er von seinen Studenten und Doktoranden geklaut hat, seit 2008 definitv widerlegt worden sind.
Wie die Experimente gezeigt haben, wird Hawking-Strahlung diesseits eines Ereignishorizonts gemessen. Es ist mir klar, dass ihnen das nicht in den Kram passt. Aber sie haben bisher weder das Experiment verstanden, die Diskussion darum nachvollzogen, und selbstverständlich keine Falsifizierung bringen können. Alles was sie, im zitierten Satz zusammengefasst, bisher dazu aufgeboten haben, ist wissenschaftlich bedeutungslos, irrelevant und dämlich.
Und so ist es auch das Gelaber von Otto E. Rössler. Dessen Einwände, immerhin hat er im Gegensatz zu ihnen wenigstens ein gescheitertes Theorem benutzt, sind gegenstandslos und keiner weiteren Beachtung wert.
galileo2609
Sehr geehrter Herr Kannenberg,
die Löschung seitens der Moderation
meiner Beschreibungen zu Sachverhalten des LSAG-Reportes enthält konkrete Antworten zu Ihren Fragestellungen –
bitte, beachten Sie auch meine eindeutige Ausführungen
zum o.g. BGB-Paragraphen.
Gelöscht wurden leider u.a auch Angaben zu konkreten
Aussagen des LSAG-Reportes, mit denen
ich mich auseinandersetzen werde.
Wir reden hier auch nicht von Angst,
sondern von Besorgnissen.
Der Text wurde meinerseits vorsorglich gesichert,
so dass ich ihn noch zur Verfügung stellen kann.
Gelöscht wurden auch leider k l a r e
Beschreibungungen von Details, was
Auslassungen des LSAG-Reportes 2008 betrifft,
welche ich identifiziert habe.
Die Unterstellungen seitens des Moderators sind
falsch. Spezifizierungen, die ich getroffen habe,
werden einfach übergangen und nicht berücksichtigt.
Die Zielrichtung dieser AC-Moderation ist ziemlich offenkundig –
Kritik am LSAG-Report 2008 ist nicht erwünscht.
Wenn Kritik punktgenau wird, kommen persönliche
Vorhaltungen – oder Textlöschungen – wie hier gerade erlebt.
Mit freundlichem Gruß – R. Uebbing
Und UebbingTM,
wir diskutieren hier und jetzt erst einmal ihre Verantwortung zum Aufruf für ein „putatives Notwehrrecht“ zu Ende. Ihre bis zum Erbrechen bekannten Privatmeinungen zu angeblichen Defiziten in den LHC-Sicherheitsanalysen sind dabei irrelevant. Lenken sie nicht ab, versuchen sie nicht weiter billige Ausreden oder ihre Verantwortung auf Otto E. Rössler abzuschieben.
Konkret: wie und warum ist in ihrem Hirn der Gedanke entstanden, ihnen und anderen stünde gegenüber dem LHC ein „putatives Notwehrrecht“ zu?
Zum selben Thema: unsere Argumente und ihre PseudoargumenteTM sind ausgetauscht. Welche, über die potentielle Ausübung des von ihnen erwogenen putativen Notwehrrechts hinaus, Massnahmen werden sie nun ergreifen? Schliesslich präsentieren sie sich immer noch als eine Person, die den Weltuntergang verhindern will. Also, irgendwas muss doch jetzt mal passieren. Schreiben sie offene Briefe, rütteln sie an den Zäunen am CERN, werden sie sich öffentlich selbst verbrennen? Lassen sie sehen!
galileo2609
Zu #357 | galileo2609 | 28. August 2011, 22:59
Ihre Unterstellungen sind haltlos:
1.) Sie berücksichtigen in dem beanstandeten Zitat nicht eine von mir angegebene, einleitende Spezifizierung. Bei einem derartig
schweren Vorwurf kann diese Unvollständigkeit als Unterschlagung gewertet werden.
2.) Eine Diskussionsansanregung bedeutet noch lange nicht die üble Interpretation, die Sie regelmäßig hier loslassen.
3.) Hier darf und muss ich darauf bestehen,
im g a n z e n Satz zitiert zu werden, wenn derartige Vorwürfe erhoben werden. Unkorrekt ist es, Satzfragmente nur zu benutzen.
Ich gehe davon aus, dass Sie eine ausführliche Erörterung der
Schwächen des LSAG-Reportes 2008 hier auf AC verhindern wollen.
Dazu benutzen Sie 1.) Textlöschungen und 2.) persönliche Diskriminierung.
#356 | Rudolf Uebbing | 28. August 2011, 22:47
‚Uebbing‘, was ist denn das für eine armselige Spotanmetamorphose?
Vom putativen Kampfschlumpf zum Opferrollenbezieher binnen weniger Beiträge?
@galileo
#358 | Rudolf Uebbing | 28. August 2011, 23:17
*lol*
Von Ius hat der Kampfschlumpf also auch keine Ahnung
– Putativnotwehr verortet er ins BGB
– und Blogeinträge als fremde bewegliche Sachen und deren Weglassung als Zueignung.
Ja, nee, is klar…
Es wird Zeit für die Einführung von Pseudorechtslehre (by Uebbing)
An Solkar –
vielleicht lesen Sie noch mal besser:
344 | | 28. August 2011, 08:28
daraus – ich darf bitte meinen eigenen Text zitieren:
„Hier empfehle ich grundsätzlich probalistisches
Denken – es bewahrt vor Extremen – dies gilt umso
mehr – aus meiner Sicht – für Sicherheitsreporte,
auch und gerade bei dem LSAG-Bericht aus 2008.“
UebbingTM,
genau das nicht. Interessant ist aber erneut, dass sie, nachdem sie offensichtlich die strafrechtlichen Konsequenzen ihrer Aufforderung erkannt haben, wieder einmal gerne abschweifen wollen.
Rudolf Uebbing: putatives Notwehrrecht
Gerne dokumentiere ich erneut ihren ganzen Kommentar vom 16.11.2010 auf der website ‚achtphasen‘.
Im Gesamtzusammenhang wird deutlich, dass sie mit ihrer Gedankenspielerei auf Otto E. Rösslers Motivation zum Ungehorsam, zum Sturz gewählter Regierungen und zum Widerstand reagieren.
Die „Diskussionsanregung“ stammt von ihnen. Ich nehme sie lediglich beim Wort. Sie haben bisher mehrfach versucht, ihre Verantwortung für die Auslobung eines putativen Notwehrrechts zu leugnen oder abzuschieben. Sie sind ein Feigling, auch und gerade vor ihrem Freund Otto E. Rössler. Aber das ist ihr Problem, nicht meins.
Sie hatten gefühlt 2000 Kommentare zur Verfügung, um ihre Privatmeinung zum LSAG-Report abzusondern. Sie haben Antworten erhalten, alles darunter ignoriert, xmal die Reset-Taste gedrückt et etc.
Wir diskutieren jetzt und hier aber darüber, wie das „putative Notwehrrecht“ in ihr Hirn gelangen konnte. Und welche Konsequenzen sie aus ihrem verfestigten WeltbildTM ziehen. Und nichts anderes.
galileo2609
Zu #362 | galileo2609 | 28. August 2011, 23:47:
Leider führen Sie nur bildhaft das Zitat vor, ohne meinen
Punkt 1 auszuführen. Packen Sie den Punkt an.
UebbingTM,
keine Ausflüchte mehr: Wir diskutieren jetzt und hier darüber, wie das “putative Notwehrrecht” in ihr Hirn gelangen konnte. Und welche Konsequenzen sie aus ihrem verfestigten WeltbildTM ziehen. Und nichts anderes.
galileo2609
An die Moderation:
Die Textlöschung, die Sie vorhin hier demonstriert haben,
deren Text eine k l a r e Beschreibung von Schwächen des LSAG-Reportes 2008 vorgestellt hat,
bedeutet, dass Sie meine kritischen Ansichten auf AC nicht
hinnehmen wollen (Blogger haben keine Rechte.).
Ich sage warum:
Es gibt hier keine überzeugenden Gegenargumente.
Die vorgetragene Argumentation zu den Schwächen des Reports ist unmittelbar einsichtig.
An Gal.
Halten Sie sich einfach präzise an den Satzwortlaut, den Sie kritisieren wollen – dann erkennen Sie Ihren Denkfehler, eigentlich Ihre Wunschvorstellung.
An Gal.
Alternativ: Erweitern Sie Ihren Tunnelblick – gerichtet auf Satzfragmente – einfach mal auf den ganzen Satz.
UebbingTM,
*hüstel*
doch, doch, seit gefühlt 2500 Kommentaren
Blogger schon, Gäste nicht!
Mache ich, UebbingTM (schon die ganze Zeit),
Alle ihre Versuche, sich rauszureden, werden nichts fruchten. Wie konnte das “putative Notwehrrecht” in ihr Hirn gelangen? Das ist die offene Frage. Später ist jetzt. Wir diskutieren das, wie von ihnen im November 2010 angeregt.
galileo2609
Vielen Dank für die klare Darstellung des gesamten Satzes.
Beachten Sie jetzt die einleitende Spezifizierung im Satz –
zu deutsch:
Merkmalseinengung.
Wie wäre es, bitte, wenn Sie zwischenzeitlich den von Ihnen gelöschten Text bitte wieder aufleben lassen ? Morgen reicht.
UebbingTM,
beachten sie den juristisch eindeutig definitierten Begriff „putatives Notwehrrecht“! Wie konnte dieser Begriff in ihr Hirn gelangen? Das ist die offene Frage! Ihr Hirnschwamm darum herum interessiert nicht.
galileo2609
Außerdem empfehle ich Ihnen eine Prüfung dessen,
was hier im AC-Blog über den Vater von Dr. Rössler ausgeführt wurde.
An Gal.:
Ich stelle fest:
Sie ignorieren Satzteile des von Ihnen beanstandeten Zitates.
An Gal.
Überdenken Sie, bitte, genau was Sie gesagt haben. – Jetzt ist es spät. – Trotzdem eine gute Nacht. R.U.
UebbingTM,
nicht im mindesten. Wir diskutieren hier und jetzt, wie der Begriff “putatives Notwehrrecht” in ihr Hirn gelangen konnte. Alle Schreibtischtäter haben solche Szenarien „mental“ entworfen. Rösslers Vater war übrigens erst nach seiner Flucht ins Reich hauptsächlich ein Schreibtischtäter. Davor in Österreich war er ein zupackender Täter. Und wir können uns jetzt gerne darüber unterhalten, „was dieses bedeuten kann“.
galileo2609
UebbingTM,
ich habe kein Problem damit, mit ihnen zusammen den Saloon zu verlassen. Ob zu high noon oder zu einer anderen Uhrzeit.
galileo2609
Leider wurde bis heute morgen 8:00 Uhr der gelöschte
Text nicht wieder sichtbar gestellt –
ich stelle fest:
Eine faire Diskussion ist damit n i c h t gegeben.
Bullshit. Einfach lächerlich, jetzt solche Konstrukte zu bemühen, nachdem Ihnen drei Jahre lang und alleine hier in sicherlich mehr als 900 Kommentaren nur aus Ihrer Feder extrem viel Raum für die endlose Widerholung dieser „Schwächen“ eingeräumt wurde.
Was Sie vergessen zu erwähnen, wieder einmal, sind natürlich die zahllosen Widerlegungen Ihrer Pseudomathematik, -logik,-wissenschaft etc. Es wurde hier sehr ausführlich jedes Ihrer sog. „Argumente zerlegt und das nicht zum ersten Mal. Es ist nichts neues, dass Sie diese Einwände nicht berücksichtigen, ignorieren und nach einiger Zeit den Reset-Knopf betätigen und alles erneut unverändert wiederholen. Entgegen Ihrer eigenen Aussage. Und vor allem fast immer dann, wenn es gilt, unangenehme Themen zu umgehen, mittels elendig langer Wiederholungen kalten Kaffees.
Das muss ein Blog nach drei Jahren und fast 2500 Beiträgen hier nicht wirklich ewig hinnehmen. Eine selektive Löschung ist dann ein durchaus sinnvoller Eingriff der Moderation, um Ihr diskussionszerstörendes Verhalten (Themenhopping, Abschweifung, Ablenkung) in den Griff zu bekmmen.
Wenn Sie irgendetwas handfestes haben, dass die gegebene Darstellung falsifizieren würde (kleiner Tipp: Anekdoten von Rössler selbst zählen nicht), zeigen Sie es. Allerdings ist es sehr wahscheinlich, dass Sie selbst es sind, der hier wieder einmal nicht genau geprüft hat und hier im blinden Glauben an seinen Führer Rössler versucht, dessen Mist zu verschleiern.
Ich nehme aber an, es passt Ihnen lediglich nicht, Rösslers Märchen, er sei Jude, habe somit das Recht mit dem gelben Stern herumzuwandern im Zusammenhang mit seinen privaten Problemchen, dies alles begründet mit Verweis auf seinen Vater, so eindeutig widerlegt zu sehen.
Nochmal bitte zur Verdeutlichung:
Eine Textlöschung zu meinen Argumentationen verhindert
einen fairen Meinungsaustausch.
Ihre Argumentationen waren extrem oft vertreten, auf diesem Blog, im zugehörigen Forum. Das sie jetzt offenbar gelöscht werden, um Ihrer Strategie des Ablenkens via Themenhopping und Einsatz von Endloswiederholungen bereits elend lang durchgekauter „Argumente“ einen Riegel vorzuschieben, ist mehr als verständlich. Es ist offenbar nach aller Erfahrung die einzige Möglichkeit, die Blogbetreibern bleibt, um Ihren diskussionszerstörenden Verhaltensweisen zuvorzukommen.
@Rudolf Uebbing
#352 | Rudolf Uebbing | 28. August 2011, 21:36
Hat es Ihnen da das Denken zerrissen?
Ach, Sie Armer….
Rennen Sie deshalb bis heute immer noch voller Kadavergehorsam hinter Rössler her?
Ach, und wo gerade beim Thema sind, ‚Uebbing‘,
soll das
#372 | Rudolf Uebbing | 29. August 2011, 00:53 (gerichtet an galileo2609)
jetzt eine Praxisübung in Biographieklitterung werden?
Haben Sie mal wieder den Rüssel zu tief in Albert Speers ‚Erinnerungen‘ gesteckt und sich inspirieren lassen?
Ganz schlechte Idee, ‚Uebbing’….
Ich hatte Sie doch Ende Februar schon deutlichst vor etwaigem Kokettieren mit dem brauen Mob gewarnt; haben Sie das schon wieder vergessen?
An Solkar:
Biographien als Dokumente der Zeitgeschichte sollte man als solche erkennen können –
Man sollte freilich nur nachrangig in den „Erinnerungen“ dazu nachlesen –
es existiert noch ein unzweifelhaft seriöses zweites Dokument,
das sich zu einer speziellen
Thematik der Nuklearforschung äußert, nämlich
eine Biographie von Konrad Zuse, auch u.a. genau darüber,
dass die hypothetische Möglichkeit einer viel, viel größeren nuklearen Folgeexplosion als Konsequenz
eines ersten Atombombentest auch in Deutschland
bereits vor 1945 – diskutiert wurde bzw. bekannt war.
#384 | Rudolf Uebbing | 29. August 2011, 14:14
„Man“, also auch Sie, sollte dort zu diesem Kontext gar nichts nachlesen, ‚Uebbing‘!
ABER AUCH WIRKLICH GAR NICHTS!
Albert Speer wurde wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu zwanzig Jahren Haft verurteilt; wenn Sie dennoch solche ‚Quellen‘ in Ansatz bringen wollen, um Ihre Risikophantasien zu untermauern dann legt das ferner nahe, dass sie bei der Selbstausstellung dieses
#352 | Rudolf Uebbing | 28. August 2011, 21:36
Persilscheins mal wieder dreist gelogen haben.
An Solkar:
Sie verschließen sich unwissenschaftlicherweise der Realität,
wenn Sie nicht die vorhandenen Quellen prüfen.
‚Ubbing‘,
stehen Sie gerade iwie unter Stress?
Ihr Gebrabbel ist derzeit noch konfuser als gewöhnlich…
Sie möchten also, dass ich mich wegen einer Debatte um die Sicherheit eines High-Tech-Gerätes unserer Zeit mit dem Gebrabbel eines Nazis und Kriegsverbrechers auseinandersetze, der 1981 verstorben ist?
Also, hmmm, nee, nicht wirklich….
Also aus Ihrem unberufenen Munde ist das ja wohl der Witz der Woche.
Sie tingeln seit drei Jahren durch alle möglichen Foren und schwafeln von angeblichen Auslassungen, Fehlern etc, haben aber erst kürzlich angekündigt(!!), einmal die Referenzen von G&M zu checken.
Sie schwafeln also seit drei Jahren von angeblichen Auswirkungen der Messunsicherheiten, ohne sich auch nur einmal diese angesehen zu haben. Und ausgerechnet Sie meinen nun, andere belehren zu müssen.
Wie gesagt, der Witz der Woche.
Die Sie aber keinesfalls irgendwo einmal öffentlich kritisiert haben. Ganz im Gegenteil haben Sie es jahrelang in Kauf genommen (und tun dies noch immer) und stillschweigend gebilligt. Das ist feige und schäbig.
In einem solchen Umfeld um Rössler dann Notwehrrechte auch nur anzusprechen, ist mehr als daneben. So nebenbei.
Übrigens ist immer noch die Frage offen, wie dieser Begriff der putativen Notwehr es überhaupt in Ihr Hirn und damit in die Diskussion geschafft hat.
Hallo Solkar,
ich will mich ja nicht in Prof.Rösslers Familiengeschichte einmischen, aber dass Prof.Rösslers Vater ein verurteilter Kriegsverbrecher sein soll ist mir nun wirklich neu. Gibt es dazu eine Quelle ?
Freundliche Grüsse, Ralf
Ralf,
was sollte #391 denn werden?
– Erstens geht’s in #385+#387 erkennbar um Albert Speer und dessen ‚Erinnerungen‘, aus denen Uebbing sich iwas zusammenphantasieren will
– und zweitens ist Otto Rössler sen. 1991 gestorben und nicht 1981; eine Verwechselungsgefahr besteht also nicht.
Herr Kannenberg,
es geht nicht darum, ob Rössler sen. verurteilt war oder nicht. Wenn ich mich nicht ganz irre, ging es in dem betreffenden Artikel lediglich darum zu zeigen, dass Rössler jun. Märchen vom Dissidentenvater einfach angesichts der bekannten biographischen Fakten seines Vaters unglaubwürdig sind. Relevant ist diese Betrachtung, weil Rössler jun. sich nicht zum ersten Mal meint, gelbe Sterne an die Brust heften , sich mit seinen privaten Problemchen als jüdisches Opfer zu stilisieren zu müssen, immer mit Berufung auf seinen angeblichen jüdischen Dissidentenvater.
Hallo Solkar,
alles klar, danke für die Berichtigung; ich hatte offenbar Ihren Beitrag #383 von heute 11:55 Uhr missverstanden und hatte das Todesjahr für einen Typo gehalten.
Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
Generell sollten wir einmal zur eigentlichen Frage zurückkommen, nämlich, wie der Begriff der „putativen Notwehr“ überhaupt in „Uebbings“ Hirn gekommen ist.
Hallo Hans,
selbstverständlich; darüber hinaus ist die Darstellung des Sohnes nicht nur unglaubwürdig, sie ist sogar falsch. Wobei ich ohnehin nicht nachvollziehen kann, warum der Sohn seinen Vater für billige polemische Zwecke instrumentiert.
Freundliche Grüsse, Ralf
Mein Thema lautet:
Die Beurteilung der Qualitäten des LSAG-Reportes 2008.
Das von Ihnen angesprochene Thema ist mit einer Klarstellung
im Dezember 2010 abgeschlossen. – Weitere Thematisierung Ihrerseits ruft die Gefahr von Missverständnissen hervor, weil die hier gängige, ständige Benennung des Rechtsgegenstandes des BGB Par. 227 laufend Assoziationen herauf beschwören kann, die von niemanden gewollt sind. Man kann daran denken. Die Wissenschaftler werden es Ihnen danken.
Nun, er hatte sicherlich Bedarf, seine Opferrolle so richtig auf Weltniveau aufzublasen. Das Ego Rösslers hat für seine Problemchen wohl keinen geringeren Vergleich zugelassen, als die Verfolgung und vernichtung der Juden im Dritten Reich. Das er dabei gleich noch die unrühmliche Familienvergangenheit mit entsorgen konnte, machte das ganze doch nur noch attraktiver.
Alles in allem ist vor allem unbegreiflich, wie der „Uebbing“ das einfach so tolerieren kann. Wieso hat er das nicht ein einziges mal kritisiert? Das kann ja fast nur heißen, dass er diese masslose Hetze insgeheim billigt.