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Adrian Hollaender – Gerichtsstreit um den „falschen Professor“

von Redaktion am 20. April 2010

Im August 2008 wurde von der Gruppe der Kritiker des LHC in Genf um Mag. Markus Goritschnig, Prof. Adrian Hollaender als Rechtsvertreter für die Beschwerde gegen Cern am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte genannt. Doch nun sorgt „Prof.“ Hollaender für ganz andere Schlagzeilen und auf der Seite http://lhc-concern.info des Philosophen Goritschnig ist jeder Hinweis auf die Rechtsberatung Hollaenders verschwunden.
Am 16. 4. 2010 ging der Streit um den „falschen Professor“ Adrian Eugen Hollaender am Handelsgericht Wien in die erste Runde (Geschäftszahl 17 cg 54/09m). Eingebracht wurde die Klage auf Unterlassung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom Wiener Juristen und Medienrechtsexperten Michael Rami im August 2009.

Es nervt mich, wenn jemand aufsteht und sich mit irgendwelchen Titeln rühmt, die ihm nicht zustehen. Wir alle haben uns unsere Titel redlich erworben.

erläutert Rami in der Verhandlung. Hollaenders Rechtsbeistand Heinz-Peter Wachter wies den Vorwurf zurück und argumentierte, dass Hollaender von der Universität Klausenburg (Cluj, Rumänien) mündlich zum „außerordentlichen Professor“ bestellt worden sei. In Rumänien stelle der „Professor“ eine Berufsbezeichnung und keinen Titel dar. Belegt wurde das von Wachter mit dem Aushang zur Antrittsvorlesung von Hollaender.
Bereits 2008 hatte das österreichische Nachrichtenmagazin profil vermutet, dass der EU-Kritiker und damalige Kolumnist der Kronen Zeitung, Adrian Hollaender den Professorentitel unrechtmäßig führt. Auf Nachfrage von profil erklärte die Universität, Hollaender sei „nach rumänischem Recht, jedenfalls kein Universitätsprofessor“. Prorektor Toader Nicoara bezeichnet ihn als „Lehrbeauftragten, der mit einem rumänischem Kollegen Vorlesungen hält“. Auch Laura Cheie, Erste Sekretärin der rumänischen Botschaft in Wien, schloss aus, dass Hollaender ein „ordentlicher oder außerordentlicher Professor an der Universität Babes-Bolyai von Cluj/Klausenburg“ sei.
Auf die Anfrage von profil mit der Stellungnahme der Universität konfrontiert, erklärte Hollaender, das rumänische Wissenschaftsministerium habe seine Professur „mit Brief und Siegel“ bestätigt und ergänzte lapidar:

Nächstens fragen Sie mich noch, ob ich vielleicht ein Mann bin oder ob meine Organe noch da sind.

Präsentieren wollte er die entsprechenden Dokumente allerdings nicht. Verständlich, wie man nun am ersten Verhandlungstag feststellen durfte. Bei der Verhandlung glänzte Hollaender durch Abwesenheit. Er ließe sich mit beruflicher Unabkömmlichkeit entschuldigen, meinte sein Anwalt („Mein Klient ist in Klausenburg und hält eine Blockveranstaltung“). Die Verhandlung wird im Juni fortgesetzt.

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4 Kommentare | Kommentar schreiben
 
  1. #1 | Ulrike Metzler vom PC von Maria Sutr | 16. Mai 2010, 22:10

    Viel Lärm um nichts!
    Ob Dr. Adrian Hollaender den Professorentitel zu Recht oder zu Unrecht führt, ist im Grunde ohne Relevanz. Wirklich relevant ist einzig und allein seine juristische Kompetenz. In einer Zeit, in der der Sinn für Recht und Gerechtigkeit weitgehend abhanden gekommen ist, sich um Formalismen zu streiten, macht wenig Sinn. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass sich Dr. Hollaender diesen Sinn bewahrt hat. Zu wünschen bleibt, dass auch andere Juristen sich vom blossen Formalismus lösen und zum eigentlichen Berufsethos, gründend auf Wahrheit und Gerechtigkeit, zurück finden.

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  4. #4 | pauli | 4. August 2018, 15:53

    „http://lhc-concern.info“ ist ja immer noch online, seit 6 Jahren unverändert …

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