Otto E. Rössler – Entgleisungen zum 9. November
Otto E. Rössler, emeritierter Tübinger Mediziner und zunehmend radikaler Mentor des LHC-Widerstands, konnte am gestrigen Jahrestag der Reichspogromnacht offenbar nicht mehr widerstehen. In einer Reihe von Presseaussendungen vergleicht er erneut die CERN-Physiker mit den Planern, Schergen und Vollstreckern des Holocaust an den europäischen Juden.
Auch wenn alles gut geht – was in Tagen bis Jahren offenbar werden wird -, ist hier in einem präzisen Sinn das größte Verbrechen der Geschichte geschehen – und wird gerade noch zu “verbessern” versucht. Denn trotz Beweisen der Gefährlichkeit wurde und wird hier von Europa unter deutscher Führung gegen die Welt gehandelt.
Der das heutige “Heller als tausend Sonnen” hervorgebracht habende europäische Aberglaube von von ihren Zeitgenossen für “Wissenschaftler” gehaltenen Dogmatikern trägt erkennbar den Charakter eines kollektiven Wahns. Dem blinden Wüten einer gläubigen Minderheit wird diesmal nicht nur Israel und Deutschland, sondern die ganze Welt geopfert.
Otto E. Rössler ist bekannt für seine bizarren Aktionsformen. In den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts geriet er mit seinem Dienstherrn, dem deutschen Bundesland Baden-Württemberg, in Konflikt, als er und seine Frau Reimara Rössler die Arbeit an der Universität Tübingen verweigerten. Gegen die notwendigen disziplinarischen Massnahmen missbrauchte Otto E. Rössler bereits damals das unvergleichbare Leid der im Holocaust vernichteten europäischen Juden. Er besprühte anschliessend im August 2001 die Aula der Universität Tübingen mit den Lettern „P. U. T.“ („Pogrom Universität Tübingen“) und pappte sich einen gelben Judenstern an die Brust.
Eine Aktion, die insbesondere dadurch ein „Gschmäckle“ bekommt, da Rösslers Herr Papa ein Nationalsozialist und Antisemit der ersten Stunde war. Im Aufbau der nationalsozialistischen Strukturen und in der Vorbereitung des „Juliputsches“ war Rössler prominent beteiligt. Aus Österreich musste dieser 1934 nach dem Attentat auf den Bundeskanzler Dollfluß fliehen. Im „Reich“ angekommen verdingte sich Rössler sen. zunächst beim „SS-Ahnerbe“, dann im „Institut zum Studium der Judenfrage“ und schliesslich im „Reichssicherheitshauptamt (RSHA)“. In dieser letzten Funktion war er wieder unter Heinz Ballensiefen in die Vernichtung der ungarischen Juden involviert. Otto E. Rössler hat immer wieder versucht, die Funktion seines Vaters im Holocaust historisch zu entsorgen. Er hat sich damit schuldig gemacht. Seine widerlichen Instrumentalisierungen der Holocaustopfer und Israels zum stillen Gedenktag des 9. November markieren eine weitere Grenzverletzung des moralischen Verfalls.
Auch in Tübingen wurde am 9. November 1938 die Synagoge in der Gartenstraße 33 verbrannt. Der Sender Phoenix hat 2008 eine Dokumentation ausgestrahlt, die viel neues Material über diese Nacht zusammengetragen hat, „Als die Synagogen brannten“.
Am 9. und 10.November 1938 brannten in ganz Deutschland rund 400 Synagogen, SA-Männer verwüsteten 7.000 jüdische Geschäfte. Über neunzig Menschen wurden vom Mob ermordet, etwa 600 begingen Selbstmord. Mehr als 26.000 Männer wurden – angeblich zu ihrem eigenen Schutz – in Konzentrationslager verschleppt und dort misshandelt. Spontane Aktionen aufgebrachter Bürger seien es gewesen, behaupteten die Nazis, als sich ein Proteststurm im Ausland erhob, tatsächlich war es der Höhepunkt einer staatlich gelenkten Welle antisemitischer Gewalt in Deutschland.
Zum stillen Gedenken hier noch einmal die einzelnen Folgen.
Als die Synagogen brannten – Die Novemberpogrome 1938 – 1.Teil von 4
Als die Synagogen brannten – Die Novemberpogrome 1938 – 2.Teil von 4
Als die Synagogen brannten – Die Novemberpogrome 1938 – 3.Teil von 4
Als die Synagogen brannten – Die Novemberpogrome 1938 – 4.Teil von 4
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rössler,
ich soll ihnen von meiner frau ausrichten, dass sie ein ********* sind, und dass sie es bedauert, dass man sie noch nicht längst ***********wiesen hat.
ferner war mein opa in auschwitz und dreht sich bei ihrem geschreibsel sicher im grabe herum, der arme…
geben sie es endlich auf, sie *********!
Anmerkung: Kommentar von der Redaktion editiert.
Rössler senior war übrigens nach dem Krieg Semitistik-Professor in Tübingen. Offenbar galt er in den 50er Jahren wegen seiner früheren antisemitischen Aktivitäten als Experte für alles semitische.
Nun haben wir natürlich keine Sippenhaftung (es hat ja quasi jeder von uns Großeltern oder Urgroßeltern, die mehr oder weniger aktiv mitgemacht haben) und natürlich ist Rössler junior nicht verantwortlich für den Senior, aber seine Aktionen mit dem Judenstern etc. wirken vor diesem Hintergrund (zumal es sich ja wieder um die Uni Tübingen handelt) erst recht daneben und riechen nach Relativierung der Vergangenheit.
@tk
RelativKritisch hat einen ausführlichen Artikel zu Otto Rössler sen. in Vorbereitung. Otto E. Rössler kann nichts für die Taten seines Erzeugers. Aber er trägt Verantwortung, wie er mit diesem Wissen umgeht.
Feedback zu unserem Artikel bei El Naschie Watch:
http://elnaschiewatch.blogspot.com/2010/11/redaktion-on-rossler-and-latest-from.html
[…] This post was mentioned on Twitter by JoergR, Clemens. Clemens said: RT @JoergR: Otto E. Rössler – Entgleisungen zum 9. November | RelativKritisch – http://goo.gl/BSiSR […]
[…] hat gerade vor ein paar Tagen über Otto E. Rösslers grenzwertigen letzten Versuch berichtet, die CERN-Physiker mit den Planern, Schergen und Vollstreckern des Holocaust an den […]
Es ist zwar bereits passé, mit dem Satz „Jetzt dreht er scheinbar völlig durch.“ den Nagel auf den Kopf zu treffen. Doch der bekennende Papst-Fan und unterwürfige Dalai-Lama-Briefeschreiber Otto Eberhard trägt noch mal dicker auf:
http://lifeboat.com/blog/2011/10/the-world-has-forgotten-that-science-is-a-fight
Zitat: „My proof implies that that director-general Heuer of CERN is actively trying to kill everyone on the planet out of ideological blindness.“
Brächte es etwas Sinnvolles mehr als Kopfschütteln, dies Herrn Heuer weiterzuleiten?
Grüße,
froonk
Es wäre sicherlich sinnvoll, wenn nicht nur Herr Heuer, sondern auch das Cern als juristische Person Rössler verklagt.
Beim ersten mal gibt es wohl nur eine Geldbuße. Die wird Rössler nicht mögen, und weitermachen. Dann muss man ihn wieder anzeigen.
Nun wird sich das Gericht fragen müssen, wie es die Strafe so erhöht, dass Rössler seine Aktionen einstellt.
Auf üble Nachrede kann es 2 Jahre Gefängnis geben. Ohne Internet und Computer. Ausserdem kann so ein Gericht veranlassen, die geistige Gesundheit Rösslers zu überprüfen.
Für widerhohlungstäter gilt übrigens folgendes:
http://www.123recht.net/Vorstrafe-und-Bundeszentralregister-__a2693__p9.html
In der Regel ist es so, dass Gerichte keine besondere Milde mehr walten lassen, wenn ein Täter schon öfters gegen das Gesetz verstoßen hatte. Die Normen des Strafgesetzbuches schreiben nämlich nur die Strafrahmen vor, in denen sich der Richter bewegen kann, um ein angemessenes Strafmaß für den Täter zu finden. Wenn Vorstrafen vorliegen, wird der Richter voraussichtlich höhere Strafen verhängen als bei einem ersten Verstoß.
Das heisst, das geht unter Umständen bis zur Sicherungsverwahrung rauf…
„Ausserdem kann so ein Gericht veranlassen, die geistige Gesundheit Rösslers zu überprüfen.“
Damit sollte man m.E. anfangen.
@Hans:
Das geht aber nur, wenn entweder das Cern als juristische Person und/ oder Herr Heuer Rössler anzeigt.
Üble Nachrede ist kein Bagatelldelikt, sondern eine Straftat auf die 2 Jahre Gefängnis steht.
Üble Nachrede ist aber ein Antragsdelikt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt
Ohne dass jemand vom Cern eine Anzeige bei der Polizei macht, passiert nichts. Der Staat wird da erst bei einer Anzeige tätig.
Meines Wissens ist die klassische Hergehensweise bei übler Nachrede im Internet durch eine Person deren Adresse man kennt, in deutschland ja die Abmahnung über das Zivilrecht.
Üble nachrede ist tatsächlich auch ein Grund weswegen eine natürliche oder eine juristische Person / Organisation jemanden abmahnen kann.
Dann darf der abgemahnte eine unterlassungserklärung unterscheiben und den Lohn des Anwalts bezahlen (das sind pro Abmahnung rund 1000 Euro). unterzeichnet er die unterlassungserklärung nicht, kommt ein Gerichtsverfahren, dessen Kosten derjenige der verliert ganz zu zahlen hat. Wenn man nacheinander mehrere Prozesse zahlen muss, steckt man schon in tiefen schulden.
Im Falle vom Cern ginge tatsächlich wohl aber auch der Weg über das Strafrecht. Da der Cern eine große Organisation ist besteht nämlich ein gewisses öffentliches Interesse an der Strafverfolgung derartiger übler nachreden.
Es kann im Sinne der Wahrung des öffentlichen Friedens nicht angehen, dass sich große Forschungseinrichtungen mit beleidigenden diffamierungen wie denen von Rössler herumschlagen müssen. Immerhin haben Rösslers diffamierungen den zweck, gutgläubige Leute unbegründet gegen bestimmte Personen und Forschungseinrichtungen aufzuwiegeln.
Man stelle sich vor, herr Rössler würde seine äußerungen nicht über das Cern und Herrn Heuer, sondern über eine reiche Firma wie Micrsosoft machen.
Die Hausjuristen dieser Firmen hätten Rössler schon längst das Handwerk gelegt.
Ich weiß nicht, ob es eine gute Idee ist, Rössler juristisch anzugehen und ihm die Bühne zu bieten, die er offensichtlich möchte.
Besser wäre es, wenn die Uni sich endlich öffentlich von ihm distanzierte. Weiters könnte sie ihm auch seine Titel entziehen, es gibt ja mittlerweile einen Präzendenzfall in Baden-Württemberg.
Mal ein paar Links:
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=8600714/1twp5ap/
http://vghmannheim.de/servlet/PB/menu/1271322/index.html?ROOT=1153033
Rössler ist definitiv schon lange nicht mehr würdig irgendeinen Titel zu führen. Es wird Zeit, diesem Hochstapler endlich den Hauch der Seriösität zu entziehen!
was für eine „Bühne“ soll denn da sein im Gefängnis oder in einer geschlossenen Psychiatrie?
Gerichte sind dafür da, auch mit geisteskranken Straftätern umzugehen.
Rechtlicher Zwang ist hier doch die einzige möglichkeit, Rössler in Kontakt mit Personen zu bringen, die professionell Erfahrung haben mit Straftätern, die Graffiti an Wände sprühen, oder andere als Mörder bezeichnen.
Wenn in Deutschland auf eine Weise recht gesprochen würde, dass Angeklagte ein Gericht als „Bühne“ nutzen könnten, dann hätte unser Rechtssystem aber einigen reformbedarf.
Spätestens dann, wenn es darum geht, ob ein angeklagter für 2 jahre ohne Internetverbindung ins Gefängnis kommt, oder ob er bis zu seiner heilung ebenfalls ohne internetverbindung in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen wird, ist doch jeder „Bühneneffekt“ eindeutig weg.
Welche „Aufmerksamkeit“ soll man denn in einer Psychiatrie oder einer Gefängniszelle haben?
Herr Rössler hat sowohl Geldstrafen als auch die angeordnete Untersuchung seines Geisteszustandes bisher wie der Teufel das Weihwasser gescheut. Daran wird sich nichts geändert haben.
Hier ist ein Beispiel, wie sich Otto Rössler verhält, wenn es ernst wird, vor Gericht:
http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/nachrichten-newsticker_artikel,-Der-Professor-und-das-Chaos-_arid,72799.html
Da will er dann plötzlich gar nicht mehr kommen und hat Angst vor den Richtern!
Der Anrufer auf der Poststelle des Verwaltungsgerichts Sigmaringen klang bestimmt. „Der Termin findet nicht statt „, teilte er der verdutzten Mitarbeiterin mit. Doch die Kammer hielt sich nicht an diese Anweisung. Die anberaumte Verhandlung fand gestern Vormittag statt, in Abwesenheit des Klägers.
Das war jener Anrufer, der Tübinger Professor Otto Rössler. Der 69-jährige Spezialist für Chaosforschung hatte das Gerichtsverfahren selbst in Gang gebracht
Gerichte sind eben keine Showbühnen. Das merken Angeklagte spätestens, wenn ihre Zukunft durch ein Gericht massiv „umgeplant“ wird.
Hallo Hansi,
masslose Übertreibungen nutzen nun wirklich niemandem. Kaum jemand wird ernsthaft fordern, dass Prof.Rössler für seine unsinnigen Äusserungen in die geschlossenen Psychiatrie müsse.
Des weiteren erlaube ich mir mal höflich nachzufragen, welche Massnahmen Sie in dieser Angelegenheit getätigt haben, ausser in regelmässigen Abständen im Internet darauf hinzuweisen, dass da jemand mal was tun sollte.
Warum unternehmen Sie nichts ? Als ersten Schritt könnten ganz konkret Sie mal Prof.Rössler eine email schreiben und ihn fragen, warum er sich zu solchen Äusserungen hinreissen lässt. Es also zuerst mal im Guten zu versuchen; das hätten Sie übrigens schon vor einem Jahr tun können. Und wenn dies nicht zu dem von Ihnen gewünschten Resultat führt, steht es Ihnen frei, selber Anzeige zu erstatten. Warum soll das denn ein anderer für Sie tun ?
Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
Das sollte man nun wirklich nicht tun. Denn genau DAS ist es, was Rössler möchte. Dadurch würde er nur lernen, dass seine Aussagen ihm wenigstens zu Fanpost verhelfen
Mich hat Rössler ja noch nie als Mörder bezeichnet. Daher kann ich nichts tun, ausser die Geschädigten auffordern doch endlich den Rechtsweg zu gehen damit Rössler in professionelle Hände kommt und seine Handlungen gestoppt werden.
in die geschlossene Psychiatrie gehören alle geisteskranken hinein, die eine Gefahr für sich selbst oder die Umgebung darstellen.
Ein zentrales Merkmal das hierfür erfüllt sein muss, ist der Verlust der Selbstkontrolle. Abteilungen in denen akute Schizophrenie behandelt wird, sind in der Regel geschlossene Einrichtungen.
Menschen mit Wahnvorstellungen, das können zum Beispiel Größenphantasien aka „Ich kann die Welt retten“ sein, oder auch nur paranoide Wahnvorstellungen der Form „Herr xy oder Organisation yz will uns töten und ich kann es beweisen“, kommen in Deutschland IN DER REGEL in geschlossene Abteilungen von Psychiatrien.
Der Grund ist, dass niemand bei einer Schizophrenen erkrankung prinzipiell vorhersehen kann, was als nächstes passiert. Am morgen kann so jemand zum Beispiel nur Angst haben, dass ihn jemand umbrigen will, am Mittag kann so jemand dann den vermeintlichen Mörder tatsächlich erschießen wollen.
Käme Rössler vor ein Gericht in Deutschland, und würde dieses eine Prüfung seiner geistigen Gesundheit veranlassen )was wahrscheinlich ist), und würde der Gutachter etwa eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis feststellen, so würde praktisch automatisch eine Einweisung in die Psychiatrie die Folge sein.
Das ist Alltag bei denen. Gerichte sind nicht zum Spass da.
In manchen Fällen dienen sie dazu, psychisch kranke Straftäter die keine Krankheitseinsicht haben, einer Behandlung zuzuführen. Da haben die schon erfahrung.
Aber so lange diejenigen, die von den Beleidigungen von Rössler betroffen sind keine Anzeige erstatten, passiert nichts.
Hätte Herr Rössler zum Beispiel eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis, dann ist diese Art „nächstenliebe“ wie Sie sie hier propagieren, Herr Kannenberg, ist also absolut Fehl am platz weil sie nur dazu führt, dass ein Schwerkranker nicht die nötige medizinische Versorgung erhielte.
Weil das bei übler nachrede nur der Geschädigte kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt
Unter einem Antragsdelikt versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird.
Ich bin aber von Rössler nicht „verletzt“ worden, sondern Herr Heuer und das Cern wurden verletzt.
Es liegt also an Herrn Heuer und dem Cern Herrn Rössler mit rechtlichen Mitteln das Handwerk zu legen.
Die Frage ist natürlich, ob man Herrn Heuer eine e-mail schreiben sollte.
Aber vielleicht haben das ja andere schon getan. Vielleicht liest er auch dieses blog. Ich hatte manchmal sogar gedacht, es handelt sich bei einem bestimmten User im Forum um Herrn Heuer….
Es bringt auch nichts, wenn Heuer 20 emails bekommt wegen dieser Sache. In so einer e-mail sollte man ihn vielleicht darauf hinweisen, dass die uni Hamburg, wo Heuer ja professor ist, sicherlich einen Justitiar hat, der da vielleicht sinnvolle Ratschläge geben kann.
Hallo Hansi,
es ist mir neu, dass Menschen nur auf Verdacht hin in Deutschland einer „vorsorglichen Massnahme“ zugeführt werden. Insbesondere dann, wenn keine Straftat vorliegt, die sowas nahelegen würde. Was Prof.Rössler macht wird vermutlich als freie Meinungsäusserung angesehen werden, die allenfalls mit einer Beleidigung oder einer üblen Nachrede verbunden ist. Ich sage gewiss nicht, dass letzteres „gut“ ist, aber es ist hoffenlich kein Anlass, jemanden wegzusperren.
Warum weisen Sie denn dann in regelmässigen Abständen darauf hin ? Ich sehe eigentlich nur 2 Fälle: Herr Heuer hat noch nicht genügend mails in dieser Angelegenheit bekommen, dann können Sie das selber tun. Oder aber er hat schon zuviele Mails in dieser Angelegenheit erhalten, dann sollten macht es aber auch keinen Sinn, wenn Sie jemanden zum Mail-Schreiben „anstiften“.
In beiden Fällen sehe ich also keinen Anlass, dass jemand anstelle von Ihnen eine Mail schreibt.
Es ist mir noch gar nicht aufgefallen, dass ich heute in dieser Angelegenheit irgendwelche „Nächstenliebe“ propagiert hätte. Und tatsächlich empfinde ich Ihre Beiträge eher so, dass Sie versuchen, jemanden zu entmündigen, damit man ihn wegsperren kann. Und sowas widerstrebt meinem Empfinden eines freiheitlich orientierten Rechtsstaates.
Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
Diese ganze Sache mit der üblen Nachrede führt doch letztlich zu gar nichts.
Zielführender wäre es, Rössler den Schein der Seriösität zu nehmen. Also seine akademischen Grade. Es gbt mittlerweile einen Präzedenzfall in Baden Württemberg für die Aberkennung des Titels auch mit Bezug auf Verhalten nach der eigentlichen Dissertation. Stichwort Unwürdigkeit.
Es ist auch eigentlich unerträglich, dass die Uni Tübingen es immer noch duldet, dass ihr Name im Rahmen der Rösslerschen Kreuzzüge missbraucht wird. Und es geht ja noch weiter, denn offenbar hat Rössler ja jahrzehntelang in Tübingen eine regelrechte Crackpotschule etablieren können.
Sorry aber eine üble nachrede ist eine Straftat ist die mit bis zu 2 Jahren (bei völlig zurechnungsfähigen Tätern) geandet wird.
Herr Rössler hat zu seinen Arbeiten bereits negative Gutachten erhalten. Es ist deswegen sogar fraglich, ob es sich bei Rösslers Texten nicht um Verleumdungen handelt.
Darauf stehen sogar maximal 5 Jahre.
Und dies bei Leuten, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie voll geistig gesund und zurechnungsfähig sind.
Wenn jemand eine Straftat begeht, wird diese Frage der Zurechnungsfähigkeit aber in der Regel von Gerichten geprüft. Insbesondere, wenn die Beleidigungen aussehen wie paranoide Wahnideen, also wenn sich jemand als „Weltretter“ bezeichnet oder so, wird das praktisch automatisch von deutschen Gerichten veranlasst.
Es ist die Regel in Deutschland, das zum Beispiel Schizophrene, die unter Verfolgungswahn leiden, dann, wenn sie andere Leute verleumden oder einer Straftat beschuldigen, per Gericht in die Psychiatrie eingewiesen werden. Und zwar für solange, bis sie gesund geworden sind. Das kann durchaus auch bis zum Lebensende sein.
Diese Gesetze über das Strafmaß sind nur normen für zurechnungsfähige Leute. Stellt ein Gericht fest, dass jemand dies nicht ist, kann es einen so lange in die Psychiatrie einweisen bis er Gesund da wieder rauskommt. Das ist zumindest der Regelfall in Deutschland und auch in Ordnung so.
Und selbst bei Menschen die zurechnungsfähig sind:
Insebesondere bei Leuten die Widerhohlt Straftaten begangen haben, kommt in Deutschland sehr schnell das Instrument der Sicherungsverwahrung zum tragen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,728182,00.html
Seit 1990 stieg die Zahl der derart Inhaftierten um 140 Prozent. Jeder dritte Sicherungsverwahrte sitzt wegen Betrug, Raub oder Diebstahl,
Es können dabei durchaus Delikte sein, die einzeln genommen eher wie bagatellen erscheinen. Leute die wiederhohlt straffällig werden, sind in Deutschland im Regelfall damit konfrontiert, für ihre ganze Lebenszeit weggesperrt zu werden. Wir reden hier dann auch nicht mehr von „Lebenslänglich mit 15 Jahren“, sondern tatsächlich davon, dass die Freilassung erst erfolgt, falls ein Gutachter dies für sinnvoll hält. Und das ist auch in ordnung so.
Jetzt übertreibt aber mal nicht. Im Zusammenhang mit Rössler jetzt schon von Sicherungsverwahrung zu reden ist definitiv übers Ziel hinausgeschossen.
Ich nehme auch an, dass der Herr sehr wohl genau weiß, was er da macht.
eine Entmündigung ist Teil des Zivilrechts. Das braucht man bei Straftätern gar nicht. Straftäter kann ein Gericht in die Psychiatrie einweisen auch wenn sie mündig sind. Auch die Sicherungsverwahrung kann ein Gericht anordnen ohne jemanden zu entmündigen.
@Hans:
Leider wurde das Gesetz zur Sicherungsverwahrung 2011 tatsächlich abgeändert:
http://www.augsburger-allgemeine.de/community/forum/deutschland,-europa-und-die-welt/10237556-Neue-Gesetze-zur-Sicherungsverwahrung-Betruegern-und-Dieben-winkt-die-Freiheit-id10237556.html
Solche Leute sperrt man in Deutschland also schon gern mal für immer weg.
Wenn Herr Rössler dann vor so einem richter steht, dann ist er denke ich am richtigen Ort.
@Hansi
Wir wollen doch bitte nicht gleich das ganze Deutsche Rechtssystem oder gar die klinische Psychatrie auf Vorfälle wie die „causa Rössler“ normieren!
Und ob, und ggf. in welcher Form, Prof. Heuer oder das CERN sich gegen Rösslers Geplapper zur Wehr setzen wollen, wollen wir doch bitte auch tunlichst jenen überlassen!
@all
Das Hauptproblem in der causa Rössler ist sowieso das indifferente Vorgehen der Eberhard Karls Universität Tübingen.
Über die meisten betreffenden Verwerfungen ist schon an anderer Stelle hinreichend berichtet worden, hier nur eine Ergänzung:
Es kann einfach nicht angehen, dass man jemanden ohne einen einschlägigen Abschluss, geschweige denn einem Doktorgrad in Physik oder Mathematik, wie eben Otto E. Rössler, Doktorarbeiten mit
– physikalischem
http://lifeboat.com/blog/2011/10/dear-chinese-government
– oder physikalisch-mathematischem
http://lifeboat.com/blog/2011/10/dear-chinese-government
(sh. http://www.wissensnavigator.com/documents/StV4-universell.pdf)
Schwerpunkt betreuen lässt.
Aufgrund der Danksagungen in dem verlinkten pdf steht zu vermuten, dass jene Betreuung durch Rössler auch mit Kenntnis und Billigung des Fachbereiches Physik der Eberhard Karls Universität Tübingen erfolgte – es wäre doch wohl nicht zuviel von den Herren Professoren und Dozenten verlangt gewesen, sich einmal anzuschauen, *wer* sich dort eigentlich als Doktorvater im Bereich ihrer Kernkompetenz anerbot.
Hallo Hansi,
dass wir uns nicht missverstehen: Ich habe grosses Verständnis für Ihre Verärgerung, zumal sich Prof.Rössler einerseits nicht belehren lässt, wenn er sich fachlich irrt, und nicht minder schlimm seine Rechthaberei auch noch mit menschen- und opferverachtenden Äusserungen untermalt.
Nur: Es ist nichts gewonnen, wenn man wegen solcher Leute seine Rechtsvorstellungen aufgibt und mit völlig unverhältnismässigen Massnahmen Abhilfe zu schaffen versucht.
Prof.Rössler hat sich längst so weit ins Abseits manövriert, dass seiner Internet-Propaganda meist sehr zeitnah kompetenter Widerspruch erwächst, so dass auch der interessierte Laie sich ein ausgewogenes Bild verschaffen kann.
Es wäre schön, wenn solchen Missständen, wie sie Solkar beschrieben hat, ebenfalls von offizieller Seite ein Ende gesetzt würde; das geht am einfachsten, wenn sich die Betroffenen zur Wehr setzen. Ob diese daran überhaupt ein Interesse haben ist dann nochmal eine andere Frage, denn auf Niveau Dissertation sollte dem Kandidaten eigentlich bewusst sein, wie es um das fachliche Know-How des Doktorvaters bestellt ist.
Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
„Das Hauptproblem in der causa Rössler ist sowieso das indifferente Vorgehen der Eberhard Karls Universität Tübingen.“
Meinte ich ja, die hätte ihm schon lange einen Schuss vor den Bug setzen müssen. Das er sich nach wie vor überhaupt mit akademischen Titeln schmücken darf, ist ein Skandal für sich.
Nach meinem wissen gehören die Wissenschaftler der uni Tübingen nicht zu denen, die sich mit den Arbeiten anderer Leute auseinandersetzen.
Dieser Herr Dozent des Physikfachbereiches Hier:
http://www.physik.uni-tuebingen.de/institute/theoretische-physik/feldtheorie/nichtlineare-dynamik.html
Der schreibt ganze Bücher, in denen Sachen stehen wie:
http://www.uni-tuebingen.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=fileadmin/Uni_Tuebingen/Fakultaeten/MathePhysik/Institute/ITP/Braeuer/Skripte/Ganzheitl_Physik.pdf&t=1318532701&hash=c194a672e609230517ba67c5b1b84c2f5617ba5f
Und Wieviel von diesen seinen Publikationen crackpot kram ist, möchte ich auch noch nicht bewerten:
http://www.uni-tuebingen.de/fileadmin/Uni_Tuebingen/Fakultaeten/MathePhysik/Institute/ITP/Braeuer/Forschung/Forschung.htm
Ich denke auch der Physikfachbereich in Tübingen ist leider ein Teil des Problems. Von diesem Fachbereich, oder dieser Universität oder deren Mitgliedern kann man anscheinend eher erwarten, dass ein crackpot für den Nobelpreis vorgeschlagen wird, anstatt das ihm verboten wird dort zu lehren, studenten auszubilden oder andere Leute zu verunglimpfen.
Ich denke Herr Rössler gehört zu den Leuten
die Graffiti an Wände schmieren,
die unbescholtene als Mörder bezeichnen,
die Wissenschaftliche Organisationen mit nazis vergleichen,
die sich ohne Qualifikation in einem Fachgebiet durch Betrügereien zumindest in Tübingen einen „wissenschaftlichen Ruf“ erschlichen haben
(etwa indem dutzende sinnloser Arbeiten geschrieben werden die in obskuren Zeitschriften mit mangelhaftem peer review veröffentlicht wurden)
die durch ihre mangelhafte Qualifikation Doktoranden gefährden, weil sie eine Lehrtätigkeit in einem Gebiet ausüben wo sie keinen Titel besitzen
Für all das sind Blogs und Öffentlichkeitsarbeit eigentlich nicht mehr die richtige Stelle. Das was Öffentlichkeitsarbeit da leisten kann ist im Prinzip fast alles schon gemacht.
Das hindert aber Herrn Rössler nicht an seinem Verhalten, denn offenbar nimmt er ja weiter Doktoranden an, hält weiter Vorlesungen, und bezeichnet weiter unbeteiligte Leute als Mörder.
Für genau solche Sachen wie sie oben gelistet sind gibt es in Deutschland aber ein Rechtssystem. Nur ein Rechtssystem hat die Möglichkeit, das Verhalten eines Menschen mit Zwangsmaßnahmen so zu verändern, dass es nicht mehr passiert.
Gegenüber notorischen Betrügern sind doch blogs und Öffentlichkeitsarbeit ein völlig falsches Mittel. Genauso wie bei einem paranoiden Geisteskranken der kontinuierlich straftaten begeht indem er kontinuierlich andere Leute verleumdet.
Unser Rechtssystem hat aber die notwendigen Mittel im Umgang mit solchen Leuten.
Hat denn schon jemand einen Brief an Herrn Heuer geschrieben?
Dann brauche ich das nämlich nicht mehr machen.
Leider können nur diejenigen Leute die von Herr Rössler ständig angegriffen werden, juristisch tätig werden.
Da der durchschnittliche Professor ja eigentlich anderes zu tun hat sollte man Herrn Heuer vielleicht auch noch die e-mail und das Zimmer des Uni justitiars von Hamburg mitgeben. Dann hat Herr Heuer es etwas einfacher.
Weiss jemand, wo man den justitiar der Uni Hamburg findet und kontaktieren kann?
Es kann ja sein, dass die Universität Hamburg bzw. deren Justitiar die causa Rössler nach einem Hinweis seitens Heuers dann ordnungsgemäß behandelt, so dass Herr Heuer selbst sich nicht zu viel damit zu beschäftigen braucht. Für irgendwas müssen die Justitiare von Universitäten ja auch gut sein….
Hallo Hansi,
ich will ja nicht bösartig sein, aber diese Art der Argumentation kenne ich primär von achtphasen: Ihm werfen wir doch vor, lieber zu spekulieren als mal einen Autoren einer Arbeit anzuschreiben. Auch Sie haben sich mit diesem Anliegen vor rund einem Jahr hier gemeldet und auch Sie haben in dieser Angelegenheit nichts unternommen.
Warum ?
Ich bin wirklich nicht glücklich, eine solche Analogie festzustellen.
Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
„Für all das sind Blogs und Öffentlichkeitsarbeit eigentlich nicht mehr die richtige Stelle. Das was Öffentlichkeitsarbeit da leisten kann ist im Prinzip fast alles schon gemacht. “
Nein, ist es nicht. Es wäre eigentlich höchste Zeit, dass dieses Crackpotnest über Jahrzehnte endlich Aufmerksamkeit in der vielgelesenen Blogszene (scienceblogs usw.) bekommt. Es ist ja nicht so, dass erst die gothic R und ähnliche „Paper“ der letzten Jahre voller Unsinn wären – das fing schon viel früher an. Es würde mich wundern, wenn von diesen 300 Papern bei genauer Begutachtung am Ende auch nur eine Handvoll mit Substanz übrig bliebe.
Rössler hat jahrzehntelang Unsinn fabriziert, unwissenschaftlichen Blödsinn, dazu noch unsägliche Hetzereien verbreitet – und das alles auf Staatskosten. Das er heute mit seinem Amtstitel Professor eine Seriösität vortäuschen kann, die noch nie gegeben war, ist untragbar.
kennt jemand denn wenigstens Kontaktdaten des justitiars der uni Hamburg?
Dann braucht der Heuer die nicht mehr suchen…
Wäre das hier die richtige Stelle, welche man Herrn Heuer nennen sollte?
http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/6/61/index.html
Hallo Hansi,
/off topic
Zitate sind hier mit den HTML-Tags
blockquote /blockquote
optisch absetzbar. Ist eine Anregung, um deine Kommentare etwas übersichtlicher zu gestalten. Wenn es dir nichts ausmacht, korrigiere ich deine letzten Kommentare entsprechend. Ich find die unnötig schwer zu lesen./on topic
Grüsse galileo2609
@galileo:
joa mache das.
und Ralf:
Rösslers arbeiten dem ausschuss für wissenschaftliches Fehlverhalten in Tübingen zu geben habe ich überlegt. Ich habe dann aber gesehen, dass ich die Arbeiten von Rössler dazu doch genauer analysieren müsste.
Zum Beispiel müsste ich mir seine 300 „arbeiten“ alle mal überfliegen und dann ein paar „worst cases“ heraussuchen, wo auch eindeutig wissenschaftliches Fehlverhalten erkennbar ist.
Leider ist es aber ein Trick von Rössler, in obskuren Zeitschriften zu veröffentlichen, wo oft kein online pdf zur Verfügung steht oder ich oft gar keinen Zugang zu habe. Ein obskurer Titel oder ein esoterisches Abstract ist wohl etwas wenig.
Bevor man dem Ausschuss für wissenschaftliches Fehlverhalten ein Paket schnürt, sollte man schon aussagekräftiges Material gesammelt haben.
Man bräuchte dazu fast so eine art Rössler-plag, wo alle Arbeiten von Rössler gesammelt, eingescannt und geprüft werden.
Ich alleine bin dazu aber „zu wenig“.
Ich habe auch im Begutachten bei manchen Themen nicht viel Erfahrung. Ich habe in meinem Leben bisher nur 10 Referee Reports geschrieben. Leider „deckt“ Rössler mit seinen Behauptungen oft auch mehrere physikalisch mathematische Fachgebiete ab. Ich kann manchmal sagen, bezüglich Fachgebiet X ist Aussage Y von Rössler falsch. Aber wenn jemand in einer Arbeit Aussagen über Fachgebiete von A bis Z macht, reicht mein Urteil dann nicht aus, um den Gehalt solch einer Arbeit insgesamt zu bewerten.
Bei 300 sehr vermutlich unsinnigen „Publikationen“ braucht es mehr Leute die sich damit befassen.
Es macht auch keinen Sinn einen kleinen Ausschuss damit zu betrauen. Der hätte schon genug damit zu tun, die Zusammenfassungen von einem Rössler-Plag Projekt zu analysieren.
Hallo Hansi,
/off topic
done. Ich habe behutsam eingegriffen und an deinen Texten nichts inhaltlich verändert. Mit Kontextmenue (rechte Maustaste) – Seitenquelltext anzeigen kannst du dir die entsprechenden HTML-tags auch kopieren, für weitere Kommentare.
/on topic
Zum Thema. In meinen Diskussionen mit CERN ist mir bedeutet worden, dass man das Thema Rössler bzw. allgemein der „LHC-Widerstand“ öffentlich nicht weiter aufgreifen wird. Das ist eine Entscheidung der PR-Abteilung, auch wenn einige der Jungs und Mädels dort diese angezogene Handbremse nicht unbedingt goutieren. Andererseits ist die Security sehr aufmerksam und einige Aktivisten aus dem Umfeld von Rössler und ‚achtphasen‘ haben eher ein unverschämtes Glück gehabt, nicht zur Verantwortung gezogen worden zu sein.
Es ist daher auch kaum zu erwarten, dass Rolf-Dieter Heuer bzw. sein Dienstherr gegen die erneuten Ehrverletzungen durch Rössler vorgehen werden. Diese Strategie ist gegeben, ich teile sie nicht. Dabei geht es, aus meiner Sicht, aber auch weniger um eine (Privat)Klage gegen den Tübinger Chaoten, sondern um die Öffentlichkeitsarbeit. In der causa Rössler haben sich CERN und die Universität Tübingen gleichermassen auf ‚aktive Passivität‘ durch Ignorierung verdammt. Ich hatte im Januar Kontakt zur Universität Tübingen aufgenommen. Dabei ging es konkret um Rösslers Post „Haben Lichtteilchen schon unten weniger Energie, oder verlieren sie sie erst beim Hochsteigen?“ und seinen ‚Amtsmissbrauch‘:
Ich habe ihn der weiteren Kommunikation gegenüber der Institutsleitung Vertraulichkeit zugesagt, nachdem man mir angekündigt hatte, Rössler die rote Karte zu zeigen und die Fakultät damit zu befassen. Seit der letzten Vertröstung ist nun ein gutes dreiviertel Jahr vergangen und offensichtlich ist nichts Sichtbares passiert.
Das Fass zum Überlaufen bringt jedoch, dass man mir versichert hat, dass Rössler am Institut mehr oder weniger kaltgestellt sei. Da er aber mit Kurt Sonnleitner noch im Jahr 2010 (sic!) einen Doktoranden ins Rigorosum führen konnte, zeigt die Dimension des herrschenden Realitätsverlusts, der offenbar in Tübingen vorherrscht. Sonnleitner, 1942 geboren, und ein Jünger aus Rösslers „Tübingen school“, dessen Doktorarbeit schon nach der ersten Durchsicht durchfällt und ein weiterer Rohrkrepierer zur Aufblähung des Rösslerschen „crackpot-record“ darstellt, hat neben Rössler noch einen zweiten Gutachter gefunden: Nils Schopohl, Professor am Institut für Theoretische Physik und am Center for Collective Quantum Phenomena der Universität Tübingen.
Das passt nicht zusammen. Eine Erörterung der Rolle, die die Verantwortlichen der Universität Tübingen gegenüber ihrem enfant terrible Rössler einnehmen, ist dringend angesagt.
Das sehe ich genauso. Und selbstverständlich kann das einer alleine nicht gewährleisten. Aber wir sind hier im global web und sollten uns einfach überlegen, wer alles in unserem Network daran teilhaben möchte, um diese Analysen wirklich einmal gründlich in Angriff zu nehmen. Ich bin da nicht so ganz pessimistisch. Ein wenig Vorlauf braucht ein solches Projekt aber. Jede Unterstützung, gerade auch im Vorfeld, ist willkommen.
Grüsse galileo2609
Hallo Hansi,
das steht aber in ziemlich krassem Gegensatz zu dem, was Du weiter oben bezüglich zu ergreifender Massnahmen geschreiben hast.
Du hast also offenbar einen Anfangsverdacht, der durchaus erhärtet sein dürfte, und suchst Dir nun einen fleissigen Mitblogger, der für Dich die Arbeit machen soll. – Ich bin es mir gewohnt, umgekehrt zu arbeiten: Erst wenn ich überprüft habe, dass Defizite vorliegen, kommuniziere ich nach aussen, dass Defizite vorliegen, aber doch nicht vorher !
Warum denn ? Suche Dir eine aus und checke die. Und dann vielleicht noch 2 weitere, um Deine Vermutungen zu erhärten. Dann hast Du etwas konkretes in der Hand. Andernfalls verbleibt das alles bei diffusen Vermutungen und ist dann letztlich auch nicht besser als die Polemik der Gegenseite.
Freundliche Grüsse, Ralf
Herr Kannenberg,
der Anfangsverdacht, dass es sich bei Rössler um einen Hochstapler handeln könnte, der sich seit Jahren auf Staatskosten eine Crackpotschule eingerichtet hat, ist duchaus gegeben. Man schaue sich nur seine letzten „paper“ an oder werfe einen kurzen Blick auf vergangene „Publikationen“.
Das bei Rössler „Defizite“ vorliegen und einiges im Argen liegt (und nicht erst seit gestern, eher schon seit vorvorgestern), braucht nicht mehr gezeigt zu werden. Was allerdings geleistet werden müsste, ist eine komplette Analyse des Unsinns, die Erstellung eines wirklich vollständigen Reviews für jede Veröffentlichung etc.
Meines Erachtens ist das schon vergleichbar mit den Plagiaten in letzter Zeit. Einer alleine ist kaum in der Lage, das vollumfänglich und sauber zu analysieren und zusammenzutragen, da braucht es schon den Schwarm. Die Erfolgsaussichten sind wie gesagt recht gut und es wäre nur im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis, diesen Sumpf trockenzulegen.
Hallo Hans,
warum ? Da wird man ja nie fertig. Zudem ist ja der Unsinn der jüngeren Zeit nicht offiziell veröffentlicht worden, d.h. es handelt sich lediglich um Privatmeinungen. Privat indes kann er letztlich schreiben was er will.
Somit müsste man sich also die Publikationen vornehmen, die offiziell veröffentlicht wurden, und diese überprüfen. Gewiss nicht alle, aber mal anfangen und dann das Resultat der Überprüfung bekannt machen. Natürlich kann es jedem passieren, eine fehlerhafte Publikation erstellt zu haben. Dennoch kann man den gefundenen Fehler bekannt geben und korrigieren lassen. Dann als nächstes prüft man noch eine oder zwei weitere, und lässt diese, wenn sie sich ebenfalls als fehlerhaft herausstellen, ebenfalls korrigieren, idealerweise in derselben Fachzeitschrift, in der auch das Original veröffentlicht wurde. Ich denke, spätestens dann werden die offiziellen Stellen von sich aus aktiv, wenn da eine Korrektur nach der anderen „ins Haus“ flattert.
Momentan passiert aber etwas anderes: Man hat noch keine Überprüfungen getätigt und nimmt dennoch schon das Ergebnis der Überprüfungen vorweg. Das aber ist kaum guter wissenschaftlicher Stil.
Freundliche Grüsse, Ralf
Schon mal in Rössler Publication record reingeschaut?
Haben Sie wirklich den Eindruck, dort gehe es seriös zu?
Überhaupt, sagt Ihnen der Name El Naschie etwas?
Privatmeinungen, die er im Stile eines Papers verbreitet, jedesmal mit dem Siegel der Universität Tübingen und dem staatlichen Amtstitel.
Finden Sie das ok?
Nein, leider geht das so nicht.
Der Grund ist, dass ein Wissenschaftler auch ein Mensch ist und mal Fehler machen darf.
Stell dir vor, man hätte dem Ausschuss im Falle von Guttenberg nur zwei nicht referenzierte Zitate genannt. Der Ausschuss hätte dann von Guttenberg eine Stellungnahme verlangt, Guttenberg hätte einfach zurückgeschrieben, dass man bei 100*x mit x>1 referenzen in einer Arbeit schon einmal zwei vergisst, seine Arbeit aber ansonsten original sei, und dann wäre die Sache unter „in dubio pro reo“ ad akta gelegt worden.
Wissenschaftliches Fehlverhalten ist als vorsätzliche Täuschung definiert!
Ein Mensch kann nun 2 oder 3 oder gar 10 oder 20 Arbeiten schreiben mit sinnlosen Titeln und Inhalten wie:
Clifford Algebra Applied to Arnold Schwarzenegger
by Otto E. Rössler 2004
Und dann begeht er noch immer nicht unbedingt wissenschaftliches Fehlverhalten. Sofern seine restlichen 280 Publikationen seriös sind hat er eben 10-20 Fehler gemacht.
Wenn aber jemand 270 Arbeiten der Form
Clifford Algebra Applied to Arnold Schwarzenegger
by Otto E. Rössler 2004
schreibt, dann begeht er wissenschaftliches Fehlverhalten.
Denn man kann dann annehmen, der Autor täuscht vorsätzlich seine Leser. Die Clifford Algebra lässt sich nicht auf Herrn Schwarzenegger anwenden, obwohl Rössler dies fälschlich in seinem Papier behauptet.
Und wer laufend solche abwegigen Sachen behauptet ohne dass er sie schlüssig beweisen kann, bei dem kann man davon ausgehen, dass ein gewisser Vorsatz darin besteht, die leser zu täuschen.
Ich habe hier schon mehrfach Beispiele für unseriöse Publikationen von Rössler gepostet. 2-3 Beispiele braucht man da nicht mehr. Siehe die links unten.
In den entsprechenden Beiträgen ist wurde von mir oft auch kurz dargestellt was der Inhalt dieser Arbeiten ist. Das heisst, dass ich mir diese Arbeiten, wenn überhaupt möglich, heruntergeladen und kurz überflogen habe.
Dennoch reichen auch Reviews von 5-10 Arbeiten nicht aus um zu beweisen, dass Rössler vorsätzlich Unsinn schreibt.
Man braucht dazu eine detaillierte Analyse zumindest der Mehrheit von Rösslers arbeiten. Erst dann hat man den beleg, dass die Menge an Arbeiten, wo keine Täuschung der Leser stattfindet bei den „publikationen“ von Rössler extrem gering ist.
Und erst das kann dann den Anfangsverdacht darauf begründen, dass Rössler vorsätzlich handelt. Ob Rössler dann wirklich vorsätzlich handelt, das müsste die Kommission für wissenschaftliches Fehlverhalten im Tübingen anhand der Analyse der Publikationen von Rössler weiter erörtern.
Ralf, Ich hoffe du verstehst jetzt, warum die Analyse von 2-3 Arbeiten da nicht ausreicht. Die Schwierigkeit ist, Rössler nachzuweisen, dass Rössler VORSÄTZLICH, also absichtlich und im vollem Bewusstsein die Leser zu täuschen Usinn schreibt.
Und ein solcher Verdacht ist erst möglich, wenn man nachgewiesen hat, dass in Rösslers Publikationen überhaupt kaum welche zu finden sind, wo sinnvolles drinsteht.
Dazu muss man sämtliche seiner Arbeiten analysieren und begutachten. Und das bei rund 300 „Artikeln“.
Wie gesagt, hier wären posts die auf Publikationen von Rössler führen, wobei ich einige der Arbeiten auch vom Inhalt her besprochen habe.
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=47132#47132
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=46805#46805
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=46776#46776
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=46784#46784
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=46786#46786
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=46209#46209
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=45773#45773
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=45751#45751
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=45760#45760
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=46338#46338
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=44474#44474
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=43996#43996
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=43996#43996
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=47317#47317
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=44469#44469
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=46457#46457
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=47317#47317
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=47138#47138
Nein. Ein Ausschuss für wissenschaftliches Fehlverhalten wird nur auf Antrag aktiv. Den Antrag muss irgendjemand stellen. Eine Universität hat nicht die Aufgabe, die Publikationen jedes ihrer Mitglieder zu überprüfen. Ein Ausschuss für wissenschaftliches Fehlverhalten wird auch nur dann tätig, wenn er genügend Verdachtsmomente hat, dass der Autor vorsätzlich gehandelt hat. Da reichen 20-30 Korrekturen nicht, sondern es müsste schon die Mehrheit der Arbeiten betreffen die Rössler in seinem Leben insgesamt veröffentlicht hat.
Ein Trick von Herrn Rössler ist es übrigens, in zeitschriften zu veröffentlichen, die keine Korrekturen annehmen.
Er veröffentlicht zum Beispiel oft in unreferierten Konferenz Proceedings.
Wie soll man zum Beispiel so etwas hier:
Rössler, O.E.: Der Leibniz-Effekt: Das Symmetrie-induzierte Verschwinden von Realität. In: Rötzer, F. & P. Weibel (eds.): Strategien des Scheins: Kunst, Computer, Medien. München: Boer 1991, pp. 277-289.
korrigieren lassen?
In Zeitschriften wie Phys Rev kommt Rössler ja gar nicht hinein.
Allenfalls in die Zeitschrift für Naturforschung, wo er zwei befreundete Editoren namens Parisi und J J He hat. Aber auch da kam Rössler nur wenige male hinein.
Nein, leider geht das so nicht.
Der Grund ist, dass ein Wissenschaftler auch ein Mensch ist und mal Fehler machen darf.
Stell dir vor, man hätte dem Ausschuss im Falle von Guttenberg nur zwei nicht referenzierte Zitate genannt. Der Ausschuss hätte dann von Guttenberg eine Stellungnahme verlangt, Guttenberg hätte einfach zurückgeschrieben, dass man bei 100*x mit x>1 referenzen in einer Arbeit schon einmal zwei vergisst, seine Arbeit aber ansonsten original sei, und dann wäre die Sache unter “in dubio pro reo” ad akta gelegt worden.
Wissenschaftliches Fehlverhalten ist als vorsätzliche Täuschung definiert!
Ein Mensch kann nun 2 oder 3 oder gar 10 oder 20 Arbeiten schreiben mit sinnlosen Titeln und Inhalten wie:
Clifford Algebra Applied to Arnold Schwarzenegger
by Otto E. Rössler 2004
Und dann begeht er noch immer nicht unbedingt wissenschaftliches Fehlverhalten. Sofern seine restlichen 280 Publikationen seriös sind hat er eben 10-20 Fehler gemacht.
Wenn aber jemand 270 Arbeiten der Form
Clifford Algebra Applied to Arnold Schwarzenegger
by Otto E. Rössler 2004
schreibt, dann begeht er wissenschaftliches Fehlverhalten.
Denn man kann dann annehmen, der Autor täuscht vorsätzlich seine Leser. Die Clifford Algebra lässt sich nicht auf Herrn Schwarzenegger anwenden, obwohl Rössler dies fälschlich in seinem Papier behauptet.
Und wer laufend solche abwegigen Sachen behauptet ohne dass er sie schlüssig beweisen kann, bei dem kann man davon ausgehen, dass ein gewisser Vorsatz darin besteht, die leser zu täuschen.
Ich habe hier schon mehrfach Beispiele für unseriöse Publikationen von Rössler gepostet. 2-3 Beispiele braucht man da nicht mehr. Siehe die links unten.
In den entsprechenden Beiträgen ist wurde von mir oft auch kurz dargestellt was der Inhalt dieser Arbeiten ist. Das heisst, dass ich mir diese Arbeiten, wenn überhaupt möglich, heruntergeladen und kurz überflogen habe.
Dennoch reichen auch Reviews von 5-10 Arbeiten nicht aus um zu beweisen, dass Rössler vorsätzlich Unsinn schreibt.
Man braucht dazu eine detaillierte Analyse zumindest der Mehrheit von Rösslers arbeiten. Erst dann hat man den beleg, dass die Menge an Arbeiten, wo keine Täuschung der Leser stattfindet bei den “publikationen” von Rössler extrem gering ist.
Und erst das kann dann den Anfangsverdacht darauf begründen, dass Rössler vorsätzlich handelt. Ob Rössler dann wirklich vorsätzlich handelt, das müsste die Kommission für wissenschaftliches Fehlverhalten im Tübingen anhand der Analyse der Publikationen von Rössler weiter erörtern.
Ralf, Ich hoffe du verstehst jetzt, warum die Analyse von 2-3 Arbeiten da nicht ausreicht. Die Schwierigkeit ist, Rössler nachzuweisen, dass Rössler VORSÄTZLICH, also absichtlich und im vollem Bewusstsein die Leser zu täuschen Usinn schreibt.
Und ein solcher Verdacht ist erst möglich, wenn man nachgewiesen hat, dass in Rösslers Publikationen überhaupt kaum welche zu finden sind, wo sinnvolles drinsteht.
Dazu muss man sämtliche seiner Arbeiten analysieren und begutachten. Und das bei rund 300 “Artikeln”.
Wie gesagt, hier wären einige posts mit Hinweisen auf Publikationen zu Rössler:
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=46350#46350
Mehr Links zu besprechungen der Arbeiten Rösslers wären:
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=47132#47132
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=46805#46805
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=46776#46776
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=46784#46784
Beziehungsweise:
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=46786#46786
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=46209#46209
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=45773#45773
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=45751#45751
oder
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=45760#45760
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=46338#46338
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=44474#44474
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=43996#43996
und:
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=43996#43996
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=47317#47317
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=44469#44469
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=46457#46457
mit:
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=47317#47317
http://www.relativ-kritisch.net/forum/viewtopic.php?p=47138#47138
Ich habe da oftmals auch den Inhalt der Arbeiten besprochen. Das heisst, ich habe mir die Artikel, soweit möglich, heruntergeladen und überflogen.
Detaillierte reviews die man einem Ausschuss übergeben könnte sind das aber immer noch nicht.
Das kann ich alleine wie gesagt nicht leisten.
Zu vielem Material von Rössler habe ich auch keinen Zugang…
Hallo Hansi,
doch doch, ich verstehe schon was Du meinst; vor einigen Jahren habe ich versucht, auf diese Weise GOM (Friebe/Lopez) einen Vorsatz nachzuweisen.
Nach rund 30 „Rezensionen“, für die ich mir extra eine einheitliche Struktur definiert hatte und die peinlich genau alle Zitate enthalten haben, habe ich schliesslich aufgegeben: kostet viel Zeit, wird sowieso per prinzipium nicht korrigiert und es gab immer noch rund 120 weitere …
Dabei waren die erkannten Fehler offensichtlich: Einmal wurden aufgrund einer einzigen Referenz, die es gar nicht gab (!), Rückschlüsse auf die Motivation des Autors geschlossen, einmal wurden mathematische Definitionen falsch angewandt, einmal wurde aus a*b=0 gefolgert, dass a=0 sein müsse (obgleich z.B. a=2, b=0 die Gleichung auch löst) u.s.w.
Dennoch wird man mal irgendwo anfangen müssen und das dann langsam ergänzen.
Freundliche Grüsse, Ralf