Entscheidung des BVerfG zu Schröter/Möhring
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nomad



Anmeldedatum: 09.01.2009
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BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, nun hat das Bundesverfassungsgericht gesprochen:

Zitat:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung ohne Aussicht auf Erfolg ist.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.


Damit ist nicht nur die einstweilige Verfügung, sondern auch das Hauptsacheverfahren beim BVerfG abgeblitzt.

Einige Zitate aus dem Urteil:

Zitat:

(...) letzte Ungewissheiten jenseits der gegenwärtigen Erkenntnisfähigkeit sind in einer wissenschaftlich-technisch orientierten Gesellschaft grundsätzlich unentrinnbar und insofern als sozialadäquate Lasten von allen Bürgern zu tragen.


Dieser Absatz ist doch eine sehr schöne Zusammenfassung der "Aufklärungsbemühungen" von Roessler. Fasnacht, Uebbing und Consorten. Immerhin wurde Ihnen jetzt höchstrichterlich das "hinreichende fachliche Argumentationsniveau" abgesprochen:

Zitat:

Zur schlüssigen Darlegung möglicher Schadensereignisse, die eine Reaktion staatlicher Stellen erzwingen könnten, genügt es insbesondere nicht, Warnungen auf ein generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen, also gegenüber theoretischen Aussagen der modernen Naturwissenschaft zu stützen (...).

Praktisch vernünftige Zweifel setzen - wenigstens - die Auseinandersetzung mit Gegenbeispielen, also Widerlegungsversuchen der jeweiligen Aussagen voraus. Namentlich im Bereich der theoretisch weit fortgeschrittenen Naturwissenschaften erfordern vernünftige Zweifel zudem ein hinreichendes fachliches Argumentationsniveau. Die schlüssige Darlegung einer Warnung kann jedenfalls nicht auf solche Hilfserwägungen abstellen, die ihrerseits mit dem bewährten, anerkannten Hintergrundwissen des jeweiligen Faches in Widerspruch stehen. Die Beschwerdeführerin unterschreitet diese Anforderung, soweit sie neben einem Theorem, auf welches es für die Sicherheit des LHC nicht ankommt, diverse Hilfserwägungen („Atto-Quasar“, „Superfluidität“) vorträgt, von denen die „Weltgefahr“ zwar ausgehen könnte, die aber - jedenfalls was diese Ergänzungen angeht - nach ihrem eigenen Vortrag bislang weder wissenschaftlich publiziert noch auch nur in Umrissenen theoretisch ausgearbeitet sind.



Und wie man hier liest, hat das BVerfG sehr genau die Strategie der Maschinenstürmer durchschaut:
Zitat:

Danach reicht es nicht aus, dass die Beschwerdeführerin Schadensereignisse als mögliche Folge der Versuchsreihe ankündigt und diese Ankündigung damit zu begründen sucht, dass sich die Gefährlichkeit der Versuchsreihe eben in den von ihr für möglich gehaltenen Schadensereignissen manifestiere. Ein solches Vorgehen hinzunehmen hieße, Strategien zu ermöglichen, beliebige Forschungsanliegen durch entsprechend projektspezifische Warnungen zu Fall zu bringen.


nomad.

Quelle:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100218_2bvr250208.html
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Miriam



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Beiträge: 3072

BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Auch schön:
BVerfG hat Folgendes geschrieben:
[...]
Die Substantiierung einer Verletzung verfassungsrechtlicher Schutzpflichten verlangt für Warnungen, die weitreichende Schutzpflichten auslösen sollen, die Einhaltung gewisser Mindeststandards, jedenfalls die Beachtung des Schlüssigkeitserfordernisses (vgl.BVerfGE 77, 170 <215> ). Darauf zu verzichten, hieße, es staatlichen Stellen unmöglich zu machen, relevante Warnungen, denen sie prinzipiell nachzugehen haben, von irrelevanten hypothetischen Prophezeiungen zu unterscheiden.

b) Diesen Anforderungen an die Substantiierung genügen die Darlegungen der Beschwerdeführerin nicht. [...]

Hervorhebung durch Miriam


Eine Ohrfeige für den Demagogen aus Tübingen und seine blind folgenden Anhänger.
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missionman



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Beiträge: 265

BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

nomad hat Folgendes geschrieben:
Tja, nun hat das Bundesverfassungsgericht gesprochen:

Zitat:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung ohne Aussicht auf Erfolg ist.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.


Damit ist nicht nur die einstweilige Verfügung, sondern auch das Hauptsacheverfahren beim BVerfG abgeblitzt.

Einige Zitate aus dem Urteil:

Zitat:

(...) letzte Ungewissheiten jenseits der gegenwärtigen Erkenntnisfähigkeit sind in einer wissenschaftlich-technisch orientierten Gesellschaft grundsätzlich unentrinnbar und insofern als sozialadäquate Lasten von allen Bürgern zu tragen.


Dieser Absatz ist doch eine sehr schöne Zusammenfassung der "Aufklärungsbemühungen" von Roessler. Fasnacht, Uebbing und Consorten. Immerhin wurde Ihnen jetzt höchstrichterlich das "hinreichende fachliche Argumentationsniveau" abgesprochen:

Zitat:

Zur schlüssigen Darlegung möglicher Schadensereignisse, die eine Reaktion staatlicher Stellen erzwingen könnten, genügt es insbesondere nicht, Warnungen auf ein generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen, also gegenüber theoretischen Aussagen der modernen Naturwissenschaft zu stützen (...).

Praktisch vernünftige Zweifel setzen - wenigstens - die Auseinandersetzung mit Gegenbeispielen, also Widerlegungsversuchen der jeweiligen Aussagen voraus. Namentlich im Bereich der theoretisch weit fortgeschrittenen Naturwissenschaften erfordern vernünftige Zweifel zudem ein hinreichendes fachliches Argumentationsniveau. Die schlüssige Darlegung einer Warnung kann jedenfalls nicht auf solche Hilfserwägungen abstellen, die ihrerseits mit dem bewährten, anerkannten Hintergrundwissen des jeweiligen Faches in Widerspruch stehen. Die Beschwerdeführerin unterschreitet diese Anforderung, soweit sie neben einem Theorem, auf welches es für die Sicherheit des LHC nicht ankommt, diverse Hilfserwägungen („Atto-Quasar“, „Superfluidität“) vorträgt, von denen die „Weltgefahr“ zwar ausgehen könnte, die aber - jedenfalls was diese Ergänzungen angeht - nach ihrem eigenen Vortrag bislang weder wissenschaftlich publiziert noch auch nur in Umrissenen theoretisch ausgearbeitet sind.



Und wie man hier liest, hat das BVerfG sehr genau die Strategie der Maschinenstürmer durchschaut:
Zitat:

Danach reicht es nicht aus, dass die Beschwerdeführerin Schadensereignisse als mögliche Folge der Versuchsreihe ankündigt und diese Ankündigung damit zu begründen sucht, dass sich die Gefährlichkeit der Versuchsreihe eben in den von ihr für möglich gehaltenen Schadensereignissen manifestiere. Ein solches Vorgehen hinzunehmen hieße, Strategien zu ermöglichen, beliebige Forschungsanliegen durch entsprechend projektspezifische Warnungen zu Fall zu bringen.


nomad.

Quelle:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100218_2bvr250208.html


In den unsterblichen Worten von Kermit dem Frosch:

APPLAUS, APPLAUS, APPLAUS!!!!!
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ralfkannenberg



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BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

nomad hat Folgendes geschrieben:
Zitat:

Zur schlüssigen Darlegung möglicher Schadensereignisse, die eine Reaktion staatlicher Stellen erzwingen könnten, genügt es insbesondere nicht, Warnungen auf ein generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen, also gegenüber theoretischen Aussagen der modernen Naturwissenschaft zu stützen (...).

Praktisch vernünftige Zweifel setzen - wenigstens - die Auseinandersetzung mit Gegenbeispielen, also Widerlegungsversuchen der jeweiligen Aussagen voraus. Namentlich im Bereich der theoretisch weit fortgeschrittenen Naturwissenschaften erfordern vernünftige Zweifel zudem ein hinreichendes fachliches Argumentationsniveau. Die schlüssige Darlegung einer Warnung kann jedenfalls nicht auf solche Hilfserwägungen abstellen, die ihrerseits mit dem bewährten, anerkannten Hintergrundwissen des jeweiligen Faches in Widerspruch stehen. Die Beschwerdeführerin unterschreitet diese Anforderung, soweit sie neben einem Theorem, auf welches es für die Sicherheit des LHC nicht ankommt, diverse Hilfserwägungen („Atto-Quasar“, „Superfluidität“) vorträgt, von denen die „Weltgefahr“ zwar ausgehen könnte, die aber - jedenfalls was diese Ergänzungen angeht - nach ihrem eigenen Vortrag bislang weder wissenschaftlich publiziert noch auch nur in Umrissenen theoretisch ausgearbeitet sind.


Hallo zusammen,

ich fürchte, dass das den harten Kern des LHC-Widerstandes nicht weiter beeindrucken wird - man wird jetzt halt eine selbsterfundene "Gleichschaltung" zwischen Hochschulen und Justiz anprangern.

Insgesamt aber ist dieses Urteil sehr erfreulich, denn ich persönlich glaube nicht, dass der stille Mitleser, der bislang vielleicht noch eine gewisse Sympathie für die selbsternannte Kritik aufgebracht haben mag, einer solchen absurden "Gleichschaltungsthese" folgen mag, denn die Begründungen des BVerfG sind sehr ausgewogen und auch laienverständlich formuliert.


Somit wird dieses Urteil helfen, die Spreu vom Weizen, sprich Eigeninteressen verfolgende Verweigerer von ernstzunehmenden Kritikern zu trennen und ich hoffe, dass es von nun an nicht mehr nötig sein wird, weitere Arbeit in diese Thematik einzubringen.

Ich persönlich plane zwar noch ein weiteres Review, aber das hängt mit astronomischen Objekten - konkret Weissen Zwergen - zusammen, mit denen ich mich bislang erst wenig beschäftigt habe und ist auch ein persönlicher Anlass, mich da ein wenig einzuarbeiten. Dabei werde ich mich aber auf den astronomischen Teil konzentrieren.


Freundliche Grüsse, Ralf
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ralfkannenberg



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BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Moderation,

ich denke, das Urteil des BVerfG ist einen eigenen Thread wert, ab dem heutigen Beitrag von nomad.


Freundliche Grüsse, Ralf
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missionman



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BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

ralfkannenberg hat Folgendes geschrieben:
Hallo Moderation,

ich denke, das Urteil des BVerfG ist einen eigenen Thread wert, ab dem heutigen Beitrag von nomad.


Freundliche Grüsse, Ralf


Sehe ich auch so!
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Miriam



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BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

ralfkannenberg hat Folgendes geschrieben:
Hallo Moderation,

ich denke, das Urteil des BVerfG ist einen eigenen Thread wert, ab dem heutigen Beitrag von nomad.


Freundliche Grüsse, Ralf


Done.
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Barney



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Beiträge: 1538

BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

missionman hat Folgendes geschrieben:

In den unsterblichen Worten von Kermit dem Frosch:

APPLAUS, APPLAUS, APPLAUS!!!!!


dem schließe ich mich gerne an.
MfG
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ralfkannenberg



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Beiträge: 4788

BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

auch wenn das Urteil des BVerfG, insbesondere die Begründung, vollumfänglich zu begrüssen ist, so sei daran erinnert, dass es Leute gibt, die echte Angst haben - nicht zuletzt auch wegen der Internet-Agitation gewisser Kreise, deren Verhalten durch Eigeninteressen, die nichts mit der Sicherheit der Welt zu tun haben, motiviert war und ist.

Diesen Leuten, die echte Angst haben, möge jetzt nicht der Eindruck entstehen, dass sie irgendwie "Verlierer" seien - vielmehr gilt es jetzt, wieder fachliche Überzeugungsarbeit zu leisten.


Das Bundesverfassungsgericht hat letztlich auch festgehalten, dass die naturwissenschaftlichen Methoden angemessen sind, um solche Probleme einer sinnvollen Beurteilung zu unterziehen.

Verlierer sind nicht diejenigen, die Angst haben, sondern diejenigen, die nicht angemessene Methoden verwenden.


Freundliche Grüsse, Ralf
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missionman



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Beiträge: 265

BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf,

Schaue doch mal woe achtphasen Deine Aufklärung zu schätzen weiss:

achtphasen hat Folgendes geschrieben:

Herr Kannenberg gibt sich mal wieder in der Rolle des nachsichtig Laien aufklärend Sachverständigen - eine Lachnummer, nolens volens.


Dieser aufgeblasene Regenwurm meint wirklich er wäre die grosse Instanz in Teilchenphysik. Unglaublich! Und Demokratie und Rechtstaatlichkeit sind ihm offensichtlich auch ein Dorn im Auge.

Warum Ihr es Euch immer wieder antut auf der Hetzerseite von achtphasen zu posten, ist mir echt ein Rätsel....

MM
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Miriam



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BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Lachnummer ist eigentlich nur dieser komische Basler Künstler/Versager, der immer wieder in Triumphgeheule ausbrichht, wenn er meint etwas wichtiges gefunden zu haben. Es endet bekanntlich meistens mit einer Totalzerlegung seiner an Schwachsinn nicht zu überbietenden Ideen, die er dann oft genug stilll und heimlich von seiner Seite entfernt.

Wer dem Rössler, diesem dreisten Lügner und Trickser, immer noch die Treue hält und sich gleichzeitig über angebliche fehlende Wissenschaftlichkeit bei CERN aufregt, hat sowieso keine Tassen mehr im Schrank.

Und jetzt nehme ich noch Wetten entgegen, welche extreme Dummheit er als nächstes propagieren wird.
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pauli



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Beiträge: 1551

BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

klasse die Kommentare, u.a.:
Zitat:
Meines Wissens nach gibt es in der Tat kein Grundrecht auf das Nichtverschlucktwerden der Erde. Da muß schleunigst nachgebessert werden.

muaaaahhhhhh Very Happy es lebe die Vernunft
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Miriam



Anmeldedatum: 26.07.2006
Beiträge: 3072

BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

missionman hat Folgendes geschrieben:
Ralf,

Schaue doch mal woe achtphasen Deine Aufklärung zu schätzen weiss:

achtphasen hat Folgendes geschrieben:

Herr Kannenberg gibt sich mal wieder in der Rolle des nachsichtig Laien aufklärend Sachverständigen - eine Lachnummer, nolens volens.


Dieser aufgeblasene Regenwurm meint wirklich er wäre die grosse Instanz in Teilchenphysik. Unglaublich! Und Demokratie und Rechtstaatlichkeit sind ihm offensichtlich auch ein Dorn im Auge.



Mittlerweile ist dieser dummdreiste Kommentar still und heimlich entfernt worden.

Na sowas aber auch.
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Orbit



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Beiträge: 1469

BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Dass Fasnacht von Physik keine Ahnung hat, wissen wir schon lange. Jetzt ist auch klar, dass es in der Jurisprudenz nicht besser aussieht:
Heute wettert er gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und nennt sein Protestschreiben, in dem er einen grossen Teil seiner gesammelten Irrtümer erneut auftischt,
Zitat:
eine Antwort an das deutsche Bundesverfassungsgericht Karlsruhe.

als ob man ein unanfechtbares Urteil beantworten könnte!

Orbit
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Miriam



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BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nebenbei füllt er seine Antwort dann auch noch mit Behauptungen, die man mittlerweile nur noch als bewusste Lüge bezeichnen kann (wo hat Ellis beispielsweise irgendein Sicherheitsargument bezweifelt - im Wortlaut sagt er doch genau das Gegenteil!). Seine physikalische "Argumentation" basiert immer noch auf exakt den gleichen Verständnisschwierigkeiten wie sie auch vor fast zwei Jahren schon vorlagen - zusammen mit den Lügen ein weiterer Schlag ins Gesicht all derer, die mühevoll versucht haben, diesem ungehobelten und verlogenen Flegel etwas Bildung zuteil werden zu lassen.
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