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pauli
Anmeldedatum: 13.06.2007 Beiträge: 1551
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Verfasst am: 16.06.2009, 00:40 Titel: |
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zeitgenosse hat Folgendes geschrieben: |
Ansonsten kann ich deinen Beiträgen meist nichts Gescheites entnehmen. Du wirkst auf mich wie ein Trittbrettfahrer, der sich zwischendurch gerne wichtig tut. |
Ich brauche das für mein Ego, was ist bei dir der Grund? |
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zeitgenosse
Anmeldedatum: 21.06.2006 Beiträge: 1811
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Verfasst am: 16.06.2009, 07:51 Titel: |
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pauli hat Folgendes geschrieben: | Ich brauche das für mein Ego, was ist bei dir der Grund? |
Sagen wir es einmal so:
Ab und zu übermannt mich der Drang, über Dinge zu sprechen, die ich sonst mit keinem Menschen teilen kann. Flugscheiben - um ein Beispiel zu nennen - sind nicht jedermanns Sache. Beschleunigerphysik auch nicht. Somit ist die Rubrik "Technische Physik" eine wahre Erlösung für mich. Weltlich gesehen jedenfalls. Hier kann ich den inneren Stau entladen und über nicht alltägliche Dinge berichten. Dabei bemühe ich mich in der Regel um Sachlichkeit. Die nicht vermeidbaren Angriffe einiger Leser bieten mir zudem die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt zu überdenken, um allenfalls eine Korrektur einzuleiten. Nur sollte die Kritik von konstruktiver Art sein. Ansonsten ist es meist nur billige Polemik, mit welcher ich nichts anfangen kann und die mich zu (an sich unnötigen) Gegenreaktionen reizt. Dabei bin ich vom Charakter her ein verträglicher Typ, neige allerdings gelegentlich zu emotionalen Ausbrüchen. Der Psychoanalytiker spricht auch von einem "Impulsdurchbruch".
Gr. zg _________________ Make everything as simple as possible, but not simpler! |
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Karl Site Admin
Anmeldedatum: 14.02.2006 Beiträge: 1457 Wohnort: Zürich, Schweiz
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Verfasst am: 16.06.2009, 12:39 Titel: |
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Hallo Alpha Centauri,
zur Faktenlage im Sinne einer möglichst objektiven Darstellung, möchte ich folgendes zur Kenntnis bringen:
Bescheid des UVS f. d. Stmk., GZ UVS 30.7-1/2004-10 hat Folgendes geschrieben: | Spruch
Der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark hat durch das Senatsmitglied Dr. Erik Hanel über die Berufung des Harald Maurer, geb. 03.09.1944, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz, Rechtsamt, vom 23.12.2003, GZ.: A3-K-St 75/2003-3, wie folgt entschieden:
Gemäß § 66 Abs 4 Allgemeines Verwaltungsstrafgesetz 1991 (im Folgenden AVG) in Verbindung mit § 24 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (im Folgenden VStG) wird der Berufung
Folge gegeben
das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verfahren § 45 Abs 1 Z 1 VStG eingestellt.
...
Für die Berufungsbehörde kam nicht hervor, dass der Berufungswerber bzw sein damals für ihn tätiger Türsteher beabsichtigte, die beiden Schwarzafrikaner Kamdem und Captue Wafo nur deshalb nicht ins Lokal zu lassen, weil sie schwarzer Hautfarbe sind. Sowohl Helmut Lagger als auch der Berufungswerber begriffen schnell, dass es sich hiebei um eine absichtlich provozierte Situation handelte und war der Berufungswerber sicherlich deshalb erregt und zornig und wie die ganze Gruppe, sowohl die Schwarzafrikaner als auch die sie begleitenden Journalisten, auf vehemente Art aus dem Lokal.
Dem Berufungswerber ist zweifellos bewusst, dass eine Anweisung, Schwarzafrikaner von vorne herein aufgrund ihrer Hautfarbe nicht ins Lokal zu lassen, im Sinne des Artikel IX EGVG gesetzwidrig ist. Es ist dem Berufungswerber durchaus Glauben zu schenken, dass er weder eine derartige Anweisung gegeben hat, noch selbst im Türbereich seines Lokals diskriminatorische Äußerungen bzw Handlungen setzte.
Gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG hat die Behörde von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann. Gemäß § 45 Abs 1 AVG hat die Behörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Weiters sind gemäß § 25 Abs 2 VStG die der Entlastung des Beschuldigten dienlichen Umstände in gleicher Weise zu berücksichtigen wie die belastenden.
Da somit die angelastete Verwaltungsübertretung nicht einwandfrei erwiesen werden konnte, war im Zweifel gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG das gegenständliche Strafverfahren einzustellen.
... |
Soweit die rechtskräftige Entscheidung. Kernpunkt der Entscheidung ist, dass laut der Aussage von Harald bzw. seines Türstehers, der Eintritt wegen Überfüllung des Lokals verweigert wurde und nicht aufgrund der Hautfarbe der Besucher.
LG,
Karl _________________ „Wo ist meine kleine gelbe Chinalackdose?“ Der ganz normale Wahnsinn |
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ralfkannenberg
Anmeldedatum: 22.02.2006 Beiträge: 4788
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Verfasst am: 16.06.2009, 13:49 Titel: |
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Karl hat Folgendes geschrieben: | Bescheid des UVS f. d. Stmk., GZ UVS 30.7-1/2004-10 hat Folgendes geschrieben: | Spruch
(...)
Da somit die angelastete Verwaltungsübertretung nicht einwandfrei erwiesen werden konnte, war im Zweifel gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG das gegenständliche Strafverfahren einzustellen.
... |
Soweit die rechtskräftige Entscheidung. Kernpunkt der Entscheidung ist, dass laut der Aussage von Harald bzw. seines Türstehers, der Eintritt wegen Überfüllung des Lokals verweigert wurde und nicht aufgrund der Hautfarbe der Besucher. |
Soso, wegen Überfüllung.
Und dank dem "Trick" der Beweisumkehr brauchte natürlich nicht einwandfrei bewiesen zu werden, dass tatsächlich eine solche Überfüllung vorlag ...
Und da - das entspricht auch meinem Rechtsempfinden - die Unschuldsvermutung zu gelten hat, haben vermutlich zufälligerweise gerade in diesem Zeitraum genügend Gäste das Lokal verlassen, so dass der Zustand der "Überfüllung" nicht mehr vorlag, ehe die nächsten Gäste, nicht minder zufällig nicht-schwarzer Hautfarbe - wieder eingelassen wurden.
Das erscheint mir insgesamt in Ordnung zu sein - sowohl der Umstand, dass das nochmals abgeklärt wurde als auch der Umstand, dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden wurde. Problematisch könnte es werden, wenn sich die Zufälle etwas gar häufig wiederholen sollten; ich gehe aber davon aus, dass dies nicht der Fall sein wird und dass Herr Maurer aus Überzeugung von nun an persönlich dafür sorgen wird, dass ein solcher unschöner Verdacht erst gar nicht aufkommen kann.
Freundliche Grüsse, Ralf |
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Orbit
Anmeldedatum: 29.09.2008 Beiträge: 1469
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Verfasst am: 16.06.2009, 13:59 Titel: |
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Naja, Ralf
Ich neige da zu einer andern Interpretation. Für mich sieht das nach rechtslastigem Grazer-Filz aus. Ich würde jedenfalls einer dunkelhäutigen Person einen Umzug nach Graz nicht empfehlen.
Orbit |
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Karl Site Admin
Anmeldedatum: 14.02.2006 Beiträge: 1457 Wohnort: Zürich, Schweiz
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Verfasst am: 16.06.2009, 14:13 Titel: |
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Hallo Ralf,
jedes vernünftige Rechtssystem funktioniert so, dass die zur Last gelegte Tat einwandfrei (im Sinne des Gesetzes) nachzuweisen ist. Die Meinung eines individuellen Staatsbürgers zu einem konkreten Fall ist nicht maßgeblich.
Das ist auch gut so, sonst wären persönlichen Wahnvorstellungen aller Art, wie sie z.B. von einer Jocelyne Lopez gepflegt werden, Tür und Tor geöffnet. Da würde ja schon der Genuss einer blähenden Abendmahlzeit und die Spurenelemente eines unliebsamen Verdachtes ausreichend um eine Tat als bewiesen anzusehen.
LG,
Karl _________________ „Wo ist meine kleine gelbe Chinalackdose?“ Der ganz normale Wahnsinn |
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Karl Site Admin
Anmeldedatum: 14.02.2006 Beiträge: 1457 Wohnort: Zürich, Schweiz
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Verfasst am: 16.06.2009, 14:30 Titel: |
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Orbit hat Folgendes geschrieben: | Naja, Ralf
Ich neige da zu einer andern Interpretation. Für mich sieht das nach rechtslastigem Grazer-Filz aus. Ich würde jedenfalls einer dunkelhäutigen Person einen Umzug nach Graz nicht empfehlen.
Orbit |
In Erinnerung an den Wahlkampf der FPÖ zur EU-Wahl kann ich mich dieser Empfehlung nur anschließen. Die ÖVP ist auch nicht besser, siehe Frau Dr. Mag. Fekter, die unter Anklage stehende Asylanten (nicht verurteilte!) aus dem Land schmeißen möchte. In Österreich stinkt der Fisch vom Kopf her. Wenn einem Maurer eine Nasenspitze nicht gefällt, was soll's, wenn an höherer Stelle gegen Türken, Israelis und Asylanten im allgemeinen gewettert wird.
Karl _________________ „Wo ist meine kleine gelbe Chinalackdose?“ Der ganz normale Wahnsinn
Zuletzt bearbeitet von Karl am 17.06.2009, 16:57, insgesamt einmal bearbeitet |
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Nathan5111
Anmeldedatum: 27.01.2008 Beiträge: 190 Wohnort: Varus-Schlacht
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Verfasst am: 16.06.2009, 22:44 Titel: |
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... und nun ist es ausgelaufen!
Es hat sich der paradiesische Zustand eingestellt, endlich ohne Kritiker der Kritiker diskutieren zu können! Endlich kann man sich ungestört austauschen und die Physik zu ungeahnten Höhen treiben!!
Aus allen Ecken der Welt strömen nun die Experten zusammen, nach letzten Meldungen wurde sogar schon mmgarbsen gesichtet!
It's a new dawn
Nathan |
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Doc Holliday
Anmeldedatum: 21.04.2009 Beiträge: 44 Wohnort: Glenwood Springs, Colorado
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Verfasst am: 16.06.2009, 22:46 Titel: |
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Karl hat Folgendes geschrieben: | Dem Berufungswerber ist zweifellos bewusst, dass eine Anweisung, Schwarzafrikaner von vorne herein aufgrund ihrer Hautfarbe nicht ins Lokal zu lassen, im Sinne des Artikel IX EGVG gesetzwidrig ist. Es ist dem Berufungswerber durchaus Glauben zu schenken, dass er weder eine derartige Anweisung gegeben hat, noch selbst im Türbereich seines Lokals diskriminatorische Äußerungen bzw Handlungen setzte. |
bullshit!
eastside hat Folgendes geschrieben: | Im Laufe der 35 Jahre, die das Lokal in der Mondscheingasse 4 existiert, mussten folgende Personengruppen voneinander getrennt gehalten werden (d.h. jeweils nicht ins Lokal gelassen werden - was natürlich die Aufgabe der Türsteher ist):
...
Albaner - Serben (da blitzten meistens die Messer)
Ausländer x - Ausländer y (nicht nur Kosovo-Albaner und Serben mögen einander nicht...)
...
Bei Personen aus südlich angrenzenden Ländern kommt noch das Problem dazu, dass sie meist bewaffnet (Messer) sind. Das sind Fakten. Genauso wie es ein Fakt ist, dass Schwarzafrikaner zu einem unverhältnismäßig hohem Anteil in der Drogenszene involviert sind.
...
Ausländer brauchen Zeit, sich in ungewohnte Verhältnisse einzufügen. Von Einheimischen kann nicht erwartet werden, dass sie ihre Kultur, ihre Gepflogenheiten, ihre instinktiven naturgegebenen Eigenschaften, Vorlieben oder Abneigungen augenblicklich auf importierte Kulturen umstellen. Das Verletzen der auch für Einheimische geltenden Menschenrechte und von Presserechten, Strafgesetzen und ABGB-Gesetzen wird die Sympathie der Bevölkerung für fremde Kulturen nicht unbedingt erhöhen. |
http://web.archive.org/web/20050128215623/http://www.mahag.com/eastside/helph.htm
Maurer hat Folgendes geschrieben: | Für mich war die Sache damit erledigt. |
http://www.mahag.com/neufor/viewtopic.php?p=5865#p5865
zweifellos bewusst?
cheers
Doc |
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FrankSpecht
Anmeldedatum: 22.02.2006 Beiträge: 439 Wohnort: Oldenburg
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Verfasst am: 16.06.2009, 23:58 Titel: |
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Mit Verlaub, Doc Holliday,
Doc Holliday hat Folgendes geschrieben: | Karl hat Folgendes geschrieben: | Dem Berufungswerber ist zweifellos bewusst, dass eine Anweisung, Schwarzafrikaner von vorne herein aufgrund ihrer Hautfarbe nicht ins Lokal zu lassen, im Sinne des Artikel IX EGVG gesetzwidrig ist. Es ist dem Berufungswerber durchaus Glauben zu schenken, dass er weder eine derartige Anweisung gegeben hat, noch selbst im Türbereich seines Lokals diskriminatorische Äußerungen bzw Handlungen setzte. |
bullshit! |
Vorsicht mit der Zitat-Funktion, gerade bei solch' kritischen Themen!
Es liest sich (vor allem für diejenigen, die es für sich gebrauchen wollen) gerade so, als ob Karl diese Äußerung getätigt hätte, was natürlich nicht ist.
Tatsächlich stammt das Zitat von hier: Seite 6 _________________ CS, Frank
http://www.rainbow-serpent.de/ |
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ralfkannenberg
Anmeldedatum: 22.02.2006 Beiträge: 4788
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Verfasst am: 17.06.2009, 08:15 Titel: |
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Doc Holliday hat Folgendes geschrieben: | Karl hat Folgendes geschrieben: | Dem Berufungswerber ist zweifellos bewusst, dass eine Anweisung, Schwarzafrikaner von vorne herein aufgrund ihrer Hautfarbe nicht ins Lokal zu lassen, im Sinne des Artikel IX EGVG gesetzwidrig ist. Es ist dem Berufungswerber durchaus Glauben zu schenken, dass er weder eine derartige Anweisung gegeben hat, noch selbst im Türbereich seines Lokals diskriminatorische Äußerungen bzw Handlungen setzte. |
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Damit bitte keine Missverständnisse aufkommen nochmals das richtig gequotete Zitat von Karl:
Karl hat Folgendes geschrieben: | Hallo Alpha Centauri,
zur Faktenlage im Sinne einer möglichst objektiven Darstellung, möchte ich folgendes zur Kenntnis bringen:
Bescheid des UVS f. d. Stmk., GZ UVS 30.7-1/2004-10 hat Folgendes geschrieben: |
(...)
Dem Berufungswerber ist zweifellos bewusst, dass eine Anweisung, Schwarzafrikaner von vorne herein aufgrund ihrer Hautfarbe nicht ins Lokal zu lassen, im Sinne des Artikel IX EGVG gesetzwidrig ist. Es ist dem Berufungswerber durchaus Glauben zu schenken, dass er weder eine derartige Anweisung gegeben hat, noch selbst im Türbereich seines Lokals diskriminatorische Äußerungen bzw Handlungen setzte.
(...) |
(...) |
Danke Frank Specht für Deinen Hinweis !
Freundliche Grüsse, Ralf |
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Karl Site Admin
Anmeldedatum: 14.02.2006 Beiträge: 1457 Wohnort: Zürich, Schweiz
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Verfasst am: 18.06.2009, 10:12 Titel: Re: Österreich: Viele wünschen sich einen starken Führer |
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ebikonso hat Folgendes geschrieben: | http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30552/1.html
Zitat: | Eine Studie enthüllt erschreckende antidemokratische, rechtsextreme und ausländerfeindliche Haltungen bei vielen Österreichern |
Man sollte also Österreicher mit etwa Vorsicht geniesen. Die sind deutlich braun angefärbt in großer Anzahl.
Da ist Anti-Einstein kaum überraschend, wobei A. Einstein ja auch Ausländer für Österreicher ist. |
Hier den Österreichern den schwarzen Peter unterzuschieben ist einseitig selektiv. Steht doch in dem von dir verlinkten Artikel auch:
Zitat: | Nach einer von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegebenen Studie, die Ende des letzten Jahres veröffentlicht wurde, sind rechtsextreme Einstellungen, Ausländerfeindlichkeit und Chauvinismus in Deutschland keine Eigenschaften von Menschen am gesellschaftlichen Rand, sondern ein Problem der gesellschaftlichen Mitte (Ausländerfeindlichkeit und Chauvinismus: Bayern liegt an der Spitze). Immerhin kam die Studie im letzten zum Ergebnis, dass rechtsextreme Einstellungen leicht abnehmen, auch wenn diese weiterhin erschreckend hoch vertreten würden. Ausländerfeindlichkeit sei weit verbreitet, auch eine rechtsautoritäre Diktatur wird von vielen, vor allem im Osten Deutschlands, befürwortet. Wie eine ähnliche Studie in Österreich jetzt zeigt, sind unsere Nachbarn aus der Alpenrepublik ähnlich gestimmt. |
_________________ „Wo ist meine kleine gelbe Chinalackdose?“ Der ganz normale Wahnsinn |
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Orbit
Anmeldedatum: 29.09.2008 Beiträge: 1469
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Verfasst am: 18.06.2009, 10:15 Titel: |
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ebikonso
Aber Du hast doch nicht etwa überlesen, dass eine solche Erhebung auch in Deutschland zu ähnlichen Resultaten gekommen ist. In der Schweiz wäre es m.E. nicht anders.
Es handelt sich hier bestimmt nicht um ein nationales Phänomen, sondern um ein abendländisches. Insofern betrachte ich Deinen Beitrag, in dem Du die Oesterreicher anschwärzt, als chauvinistisches Machwerk.
Orbit
P.S. Sehe gerade, dass wir uns da einig sind, Karl. |
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Kondensat
Anmeldedatum: 23.10.2008 Beiträge: 874
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Verfasst am: 18.06.2009, 10:46 Titel: |
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hallo zusammen,
schliesse mich orbit und karl ebenfalls an. solche studien sind doch fürn allerwertesten....
auch finde ich, dass die schwarzafrikaner-geschichte im eastside hier überzogen behandelt wird. und vermutlich hätte ich auf die provozierte situation genauso reagiert wie maurer es tat....
imho muss man ihm auch gar nicht mehr solche zusätzlichen, braunen sachen andichten. das macht er doch von ganz alleine durch die duldung der bekennenden nazis in seinem forum......
imho reicht das völlig aus, um sein forum "braunes sumpfloch" zu schimpfen..... _________________ resistance is futile.... |
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ralfkannenberg
Anmeldedatum: 22.02.2006 Beiträge: 4788
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Verfasst am: 18.06.2009, 11:24 Titel: |
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Kondensat hat Folgendes geschrieben: | schliesse mich orbit und karl ebenfalls an. solche studien sind doch fürn allerwertesten.... |
Hallo Kondensat,
ich denke, solche Studien sind sehr wichtig, aber die daraus erfolgenden ungenauen und auch aus dem Zusammenhang gerissenen Interpretationen sind halt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit fehlerbehaftet.
Freundliche Grüsse, Ralf |
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