In Sachen Schröter, Gabriele ./. Bundesrepublik Deutschland
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ralfkannenberg



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BeitragVerfasst am: 25.03.2009, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

achtphasen hat Folgendes geschrieben:
Ich bleibe bei den Fakten! Professor Rösslers Theorem harrt einer Widerlegung - und dies ist derzeit DAS Faktum von Relevanz in er Diskussion!


Sehr geehrter Herr Fasnacht,

diese Aussage ist unzutreffend: Das Theorem von Professor Rössler wurde bedauerlicherweise nicht im naturwissenschaftlich üblichen Sinne bewiesen.

Ein Beweis ist erst gültig, wenn er von unabhängigen Gremien akzeptiert wurde. Schauen Sie sich als Beispiel den Beweis des Vierfarben-Satzes an - der ist ja nicht mit irgendeiner Gefahrensitutation für die Erde verbunden - und wie umstritten bis heute der Beweis ist !

Wurde das Gothic-Theorem von Professor Rössler vor 10 Jahren nicht ernstgenommen - was aufgrund der erkannten Fehler der ersten Version übrigens nachvollziehbar ist, so ist es Professor Rössler gelungen, einen Zusammenhang zur Sicherheit der Erde zu konstruieren und somit "dank" seinem Gang vor die Boulevard-Presse einen gewissen Öffentlichkeitsdruck auf die Naturwissenschaft aufzubauen.

Das Resultat war eindeutig: Die erste Version des Gothic-Theorems wurde widerlegt; der Preis übrigens war hoch: Professor Rössler wird seitdem von der etablierten Wissenschaft, welche für Reviews zuständig ist, nicht mehr ernst genommen und den Kommentaren der Widerlegung der ersten Version können Sie auch das Erstaunen über die elementaren Fehler, die Professor Rössler unterlaufen sind, nachlesen.

Ich will diese elementaren Fehler nicht mit einer persönlichen Wertung verbinden - Professor Rössler hat nachweislich grossartige akademische Leistungen vollbracht, er ist aber allzu unvorbereitet in die allgemeine Relativitätstheorie eingestiegen und hat die fehlende Vorbereitung noch nicht überzeugend nachgeholt.


Mittlerweile hat Professor Rössler die damals erkannten Fehler nachgebessert, findet aber in der Fachwelt kein Gehör mehr.

Was nun ? Professor Rössler verfügt nach wie vor über ausgezeichnete Beziehungen in der akademischen Welt; es liegt an ihm, dafür zu sogen, dass er Revisoren findet, denen er glaubhaft zeigen kann, dass er diese früher fehlende Vorbereitung nachgeholt hat; die Diskussionen in diesem Forum über die 2.Version seines Beweises indes lassen darauf schliessen, dass er diese Vorbereitung noch nicht abgeschlossen hat; Indizien hierfür sind Aussagen innerhalb seiner Herleitung, welche in nicht-definierten Bereichen erfolgten und somit noch weiter nachgebessert werden müssen.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich nicht beurteilen, ob diese weitere Nachbesserung möglich ist, da stark vereinfacht aus einer Formel x=5 nach beidseitiger Addition von "unendlich" und durch nachfolgende Subtraktion dieses "unendlich" wieder auf x=5 geschlossen werden soll; das aber ist so einfach nicht möglich, denn es könnte ja auch z.B. x=4 oder z.B. x=0 gelten. Hier müssen also noch zusätzliche Schritte eingebaut werden.


Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
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ralfkannenberg



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BeitragVerfasst am: 25.03.2009, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

achtphasen hat Folgendes geschrieben:
ich verspreche Ihnen in bälde auf das Thema der 'Physik der erweiterten Voraussetzungen' zurückzukommen - es ist beispielsweise keineswegs eine Erweiterung der physikalischen Voraussetzungen wenn die Konsistenz von Neutronensternen als nicht erwiesen bezeichnet wird. Doch werde ich zu diesem und anderen Themata erst in einigen Tagen oder Wochen hier (...) weiterdiskutieren.


Sehr geehrter Herr Fasnacht,

da bin ich schon sehr gespannt drauf. Lassen Sie sich Zeit und selbstverständlich stehe ich auch für bilaterale Vorabklärungen jederzeit (so weit es mein Zeitrahmen zulässt) zur Verfügung !


Freundliche Grüsse, Ralf Kannenberg
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missionman



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BeitragVerfasst am: 25.03.2009, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

achtphasen hat Folgendes geschrieben:

Machgen Sie doch bitte mal eine Statistik wieviele Male der nicht sehr kompetent erscheinende User 'missionman' mich beleidigt hat und wie oft ich ihn!


Sehr geehrter Herr Fasnacht,

es war nie meine Absicht Sie zu beleidigen, das ist nicht meine Art. Ich gebe aber zu, dass ich durchaus eine scharfe verbale Klinge schwinge, vermutlich Spätfolgen meines Berufs. Vor allem dann, wenn ich auf Menschen stosse, die versuchen über Dinge zu postulieren, die eindeutig ausserhalb ihres Erfahrungs- und Erkenntnisbereiches liegen. Und das ist bei Ihnen und der Thematik hier der Fall.

Sie haben mich in den letzten Tagen und Wochen der Lüge bezichtigt, mich als inkompetent bezeichnet etc. pp. Mich würde interessieren worauf Sie Ihre "Nicht-Beleidigungen" fussen? Ich hatte hier mal meine Motivation gepostet, weshalb ich mich in die LHC Diskussion eingebracht habe und welche Position ich vertrete. Als Physiker, der am CERN seine Abschlussarbeit verfasst hat kenne ich mich mit der Materie als auch der Institution etwas aus - auch wenn das mehr als 15 Jahre zurückliegt. Als Investmentbanker habe ich viel mit Menschen zu tun, die dem "Schein" wesentlich mehr Gewichtung geben wie dem "Sein". Und als Mensch war ich entsetzt darüber, wie ein paar unverantwortliche Demagogen wie Rössler, der Wiener "Philosoph" und nicht zuletzt auch Sie, Menschen unbegründet in Panik versetzen. Dies zusammengenommen hat meine bisherige Kommunikation geprägt.

Ich finde es interessant, dass mit Ausnahme ganz weniger Personen, die meisten Kritiker völlig fachfremd sind (so wie Sie), aber ohne Probleme Leuten mit fachlichem Hintergrund wie Nomad oder auch mir Inkompetenz vorwerfen. Das ist schon eine ziemliche Dreistigkeit, finden Sie nicht auch? Sie halten sich für kompetenter in Themen wir Hochenergiephysik, höhere Mathematik, Kern- und Teilchenphysik als Physiker?

achtphasen hat Folgendes geschrieben:

Ich bleibe bei den Fakten! Professor Rösslers Theorem harrt einer Widerlegung - und dies ist derzeit DAS Faktum von Relevanz in er Diskussion!


Und genau dies ist der Beleg für meine obige Behauptung. Mit einer Sturheit und Unbelehrbarkeit, die, Sie entschuldigen, für Aussenstehende wirklich nur durch eine Art Sektenhörigkeit erklärbar erscheint, wiederholen Sie die Behauptung immer und immer wieder. Wie hier bereits öfters dargelegt, ist Rösslers "Theorem" noch nicht einmal bewiesen, warum soll es dann widerlegt werden? Da Sie ja aber soviel von der Materie verstehen, dann können Sie sicher einen Beweis von Rössler's "Theorem" erbringen, und uns arme Physiklaien hier gleichzeitig erhellen und beschämen.

In einem Punkt haben Sie recht: ich habe mich bisher mit physikalischen Argumenten zurück gehalten. Warum? Weil ich der festen Überzeugung bin (und die letzten Monate haben mir recht gegeben), dass Leute wie Sie und der Wiener "Philosoph" nicht an einer echten inhaltlichen Diskussion interessiert sind. Jedes Argument welches Ihnen vorgelegt wurde, hat am Ende ein trauriges Ende im Loch des Verdrängens gefunden, und zurück blieb immer nur: "LHC ist böse - Rössler hat Recht!". Dies ist das mehr "Schein" als "Sein" von dem ich weiter oben sprach. Es geht Ihnen und dem Wiener "Philosophen" nicht mehr um die Sache, sondern um Ihre Sache - was auch immer diese sein sollte. Von daher halte ich es für Zeitverschwendung mit Leuten fachlich zu diskutieren, die eindeutig weder die geistige Kapazität (sprich Fachwissen) und noch wichtger, den Willen haben sich inhaltlich soweit mit dem Thema zu beschäftigen um eine Änderung ihrer (Ihrer) eigenen Meinung zuzulassen. Ich hoffe Sie verstehen das richtig.

Nochmals, es ist und war nicht nicht meine Absicht Sie zu beleidigen, aber es kann auch nicht angehen, dass Sie glauben, völlig losgelöst von allem Ihre Verschwörungs- und Weltuntergangsphantasien in die Öffentlichkeit posaunen zu können und angesehene Wissenschaftler, ja eine ganz Berufsgruppe mit Ihrer Kritik manchmal regelrecht in den Schmutz zu ziehen.

Ich hoffe dies konnte einiges klären.

MfG,
MM
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missionman



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BeitragVerfasst am: 26.03.2009, 15:40    Titel: Misserfolg Antworten mit Zitat

@Alle

Hier mal ein Artikel über die Einstellung des Verfahrens in erster Instanz am Kölner Verwaltungsgericht. Werde die anderen Urteile bzw. Berichte dazu nach und nach aufspüren.

Gruss,
MM

Zitat:
Gericht: Deutsche CERN-Delegierte müssen Beschleuniger nicht stoppen
Keine einstweilige Anordnung wegen schwarzer Löcher
Eine in der Schweiz lebende Deutsche ist mit dem Versuch gescheitert, den Betrieb des weltgrößten Protonenbeschleunigers LHC bei Genf wegen eines angeblichen drohenden Weltuntergangs gerichtlich zu stoppen. Die Bundesrepublik Deutschland sei nicht verpflichtet, ihre beiden Delegierten im Rat des Atomforschungszentrums CERN zu einer Initiative gegen die Inbetriebnahme des Beschleunigers anzuweisen, entschied das Kölner Verwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass die Gefahr der Entstehung schwarzer Löcher im LHC und der anschließenden Vernichtung allen irdischen Lebens von der "überwiegenden wissenschaftlichen Meinung verneint" werde. (Az. 13 L 1123/0Cool

Mit ihrem Eilantrag gegen das Bundesforschungsministerium hatte die in Zürich lebende Deutsche versucht, die Inbetriebnahme des Large Hadron Collider am Mittwoch zu verhindern. In dem unterirdischen Protonenbeschleuniger am CERN sollen in den kommenden Monaten Teilchen mit einer hohen Geschwindigkeit aufeinander geschossen werden, um so unter anderem die erste Phase nach dem Urknall vor 13,7 Milliarden Jahren zu simulieren.

Die CERN-Wissenschaftler hatten Befürchtungen einzelner Wissenschaftler wegen der Hochenergieexperimente wiederholt als gegenstandslos bezeichnet. Nach Angaben des Kölner Gerichts berief sich auch das Bundesforschungsministerium auf entsprechende Expertenmeinungen. Bei dieser Sachlage komme der von der Antragstellerin verlangte Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht, entschieden die Richter. Gegen ihren Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

11. September 2008 - 12.24 Uhr

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nomad



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BeitragVerfasst am: 26.03.2009, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist der Beschluss vom Oberverwaltungsgericht NRW:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2008/20_B_1433_08beschluss20081111.html

Das ist (natürlich) ein etwas abschreckendes juristisches Schriftstück, aber es gibt doch sehr interessante Passagen darin. Wie diese hier:

Zitat:

Die mit den Experimenten potentiell einhergehenden Risiken sind begleitend zur Entwicklung des Forschungsvorhabens und zur Vorbereitung seiner Verwirklichung durch von der CERN beauftragte Gremien und Experten naturwissenschaftlich analysiert und geprüft worden. Dass hierbei vornehmlich denjenigen Wissenschaftlern, die gleichzeitig Verantwortung tragen für die Durchführung der Experimente und für ihr Gelingen, eine ganz wesentliche Rolle zugewiesen worden ist, erklärt sich ohne weiteres aus deren nicht fraglicher fachlicher Kompetenz, ihrem spezifischen Fachwissen sowie der Notwendigkeit von für die aussagekräftige Befassung mit dem Vorhaben unerlässlichen hochspezialisierten Kenntnissen und deren Verfügbarkeit. Die Forderung der Antragstellerin nach einer externen, vom Betrieb des LHC personell völlig unabhängigen und solchermaßen „neutralen" fachlichen Überprüfung der gesehenen Risiken untermauert die Antragstellerin bezeichnenderweise nicht mit dem Hinweis auf ohne Schwierigkeiten anderweitig abrufbaren, naturwissenschaftlich in gleicher Weise oder gar besser fundierten Sachverstand.


und weiter:

Zitat:

Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei der vorgenommenen Risikoabschätzung relevante Risiko- oder Schadenszenarien von vornherein ausgeblendet worden sind, sind weder dargetan worden noch sonst ersichtlich. Gleiches gilt, was die fachlich kompetente, naturwissenschaftlichen Maßstäben genügende Herangehensweise bei der Beurteilung der Szenarien und der Ableitung der Ergebnisse angeht. Namentlich sind das von der Antragstellerin im Anschluss vor allem an Prof. S. in den Vordergrund gestellte Entstehen schwarzer Löcher und dessen Folgen betrachtet worden. Ferner in den Blick genommen worden sind die ebenfalls von der Antragstellerin angesprochenen Strangelets und magnetischen Monopole sowie der neue Vakuum-Zustand. Die Überprüfung hat zu der uneingeschränkten Aussage geführt, dass die Experimente die von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Rechtsgüter nicht entfernt gefährden; vorgetragene Warnungen werden für haltlos erachtet. An dieser Einschätzung hat die CERN bzw. haben die innerhalb dieser Organisation mit der Beurteilung der Risiken Befassten in Kenntnis von und in Auseinandersetzung mit fachlichen kritischen Stellungnahmen u. a. von Prof. S. , C. und Q. festgehalten; auch andere Naturwissenschaftler haben sich durch eigene Stellungnahmen an dem Meinungsaustausch beteiligt. Die intensive fachliche Erörterung der Experimente und ihrer denkbaren Risiken zeigt sich beispielsweise in der Ausarbeitung der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom September 2008. Letztere belegt zugleich, dass die Verneinung vorhabenbedingter Risiken, wie sie von der Antragstellerin vorgebracht werden, wissenschaftlich abgesichert ist.


und dann noch:

Zitat:

Der Standpunkt der Antragstellerin läuft auf das Verlangen nach gerichtlicher Gewährleistung gleichsam richtiger Naturwissenschaft und absoluter Wahrheit naturwissenschaftlich begründeter Aussagen hinaus.
Ein derartiger Anspruch lässt sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG aber nicht ableiten. Er ist schon wegen der jeder menschlichen Erkenntnis immanenten Begrenztheit sowie dem Sinn und Zweck wissenschaftlicher Forschung, noch nicht vorhandenes Wissen zur Beantwortung bestimmter Fragestellungen zu erlangen, nicht vorstellbar.


Also letzlich werden die Hauptpunkte bewertet, die wir auch hier immer wieder im Kreis diskutieren:

1.) Es ist die Natur der Sache, dass die Leute, die die Experimente am CERN bewerten können, auch meist irgendetwas mit CERN zu tun haben.
2.) Das OVG hält die Verneinung der angegebenen Risiken für wissenschaftlich abgesichert.
3.) Es gibt keinen Anspruch auf absolute Wahrheit. Und daraus ergibt sich auf kein verfassungsrechtlicher Anspruch nach Art. 2.

Sehr interessant. Mal sehen, ob der Beschluss vom BVerwG auch irgendwo zu finden ist. Aber wenn der Tenor ähnlich ist, dann wird Frau Schröter auch vor dem Verfassungsgericht nichts.

nomad.
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richy



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BeitragVerfasst am: 26.03.2009, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
Wenn hier schon mal das Thema gerichtlicher Verfahren angesprochen wird.
Prof. Roessler saegt meiner Meinung nach am falschen Ast.
Naemlich auf dem auf dem er aufgrund der astronomischen Argumente selbst sitzt.
Das ist aber von der Chronologie her so begruendet. Das astronomische Argument kam erst spaeter hinzu.
Wenn er nun tatsaechlich eine Theorie herleiten koennte, die die Existenz einer Hawking Strahlung theoretisch widerlegt, dann wuerde das astronomische Argument besagen, dass unter dieser Voraussetzung keine MBH erzeugt werden.
Formuliert man dies so, dass eine fehlende Hawking Strahlung die Stringtheorien wenigstens fuer 10^20 eV widerlegt, so wird besonders deutlich wie er saegt.
Faellt die Hawking Strahlung, faellt die Stringtheorie mit und damit die MBH's.

Ebenso macht ihm das astronomische Argument einen Strich durch die Rechnung wenn er an den Zeiten etwas aendert, die ein BH zur Zerstoerung der Erde benoetigt.
Das duerfte auch alles bekannt sein.

Zitat:
Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass die Gefahr der Entstehung schwarzer Löcher im LHC und der anschließenden Vernichtung allen irdischen Lebens von der "überwiegenden wissenschaftlichen Meinung verneint" werde

Diese Begruendung ist natuerlich ein grosser juristischer Unsinn.
Nur weil viele Wissenschaftler etwas glauben muss dies nicht der Wahrheit entsprechen.
Vor Einstein glaubten alle Wissenschaftler nicht, dass c konstant sei. Hatten sie deshalb recht ?

Im folgenden setze ich voraus dass das astronomische Argument nicht vorhanden waere, also auch die Situation im Jahr 2003. Um zu zeigen warum Roessler in der falschen Reichenfolge vorgeht :

Die Hawking Strahlung ist reine Theorie. Und um diese wenigstens theoretisch zu sichern muesste eine vereinheitlichte Feldtheorie vorhanden sein.
In der jetzigen Form fuehrt diese zu einem Informationsparadoxon und verletzt die Unitaritaet der Zeitentwicklung.(Was noch genauer zu zeigen waere)
Hauptargument:
Es gibt kein einziges Experiment oder Beobachtung, dass die Hawking Strahlung experimentell bestaetigt.

Wuerde die LHC Sicherheit nur auf der Hawking Strahlung basieren, so kaeme ein gerichtlicher Beschluss dass der LHC sicher ist, dem gleich, dass die Existenz einer Hawking Strahlung per richterlichem Beschluss gesichert ist.
Eine Theorie wird per richtlerlichem Beschluss fuer gueltig und konsistent erklaert.

So etwas aehnliches gab es schon fuer die Zahl Pi, deren genauer Wert von einem Gericht in den USA festgelegt wurde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Indiana_Pi_Bill
Natuerlich laecherlich.
Den Fall koennte man durchaus als Beispiel anfuehren, dass die Hawkings Strahlung fuer sich alleine ueberhaupt keine Argument darstellt, das ein Gericht akzeptieren koennte.
Die Hawking Strahlung kann man somit als letztes Argument der CERN Argumentationskette behandeln.
Und dieses Argument darf alleine keinen Bestand haben und loest sich dann somit von selbst auf.

Deshalb ist es unverstaendlich, das Prof. Roessler nun gerade die Hawking Strahlung in den Vordergrund stellt.

Die richtige Reihenfolge waere :
Unsicherheiten fuer das astronomische Argument darstellen. Das muss der Schwerpunkt sein.
Z.B. Deren Zustandsgleichung ist nicht genau bekannt.
Wir sehen deren Zustand wegen der Entfernung vor 500 Jahren oder fueher ... (Nur als Beispiel)
Als Chaostheoretiker koennte er ein Vielzahl Argumente anfuehern. Damit steht oder faellt alles weitere.

Denn erst dann macht es Sinn ueber die Einfangrate
von MBH's auf der Erde zu diskutieren.

Und das verbeibende Argument der Hawking Strahlung ist fuer sich alleine keines.
Schliessliche koennte man noch ueber die Situation 2003 darauf hinweisen, dass die CERN Wissenschaftler damals unzureichende Argumente fuer die Sicherheit verwendet haben und deren Glaubwuerdigkeit damit in Frage zu stellen ist.

Prof. Roessler geht aber genau in umgekehrter Reihenfolge vor. Und das ist meiner Meinung nach ein vergebliches Bemuehen.

Gruesse
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missionman



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BeitragVerfasst am: 26.03.2009, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

richy hat Folgendes geschrieben:

Diese Begruendung ist natuerlich ein grosser juristischer Unsinn.
Nur weil viele Wissenschaftler etwas glauben muss dies nicht der Wahrheit entsprechen.
Vor Einstein glaubten alle Wissenschaftler nicht, dass c konstant sei. Hatten sie deshalb recht ?


Sorry dass ich störe, aber ich glaube dass man bereits vor Einstein c mit recht grosser Genauigkeit gemessen hat und es als konstant angesehen hat. Einstein hat es nur postuliert und klar niedergeschrieben.
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pauli



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BeitragVerfasst am: 26.03.2009, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

richy hat Folgendes geschrieben:

Zitat:
Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass die Gefahr der Entstehung schwarzer Löcher im LHC und der anschließenden Vernichtung allen irdischen Lebens von der "überwiegenden wissenschaftlichen Meinung verneint" werde

Diese Begruendung ist natuerlich ein grosser juristischer Unsinn.
Nur weil viele Wissenschaftler etwas glauben muss dies nicht der Wahrheit entsprechen.

ja, nur dass da leider etwas ganz anderes steht, nämlich
Zitat:
dass die Gefahr ... von der "überwiegenden wissenschaftlichen Meinung verneint" werde

Das Gericht spricht Wissenschaftlern genau keinen Absolutheitsanspruch aus, macht aber klar, dass es ihrer Einschätzung mehr Vertrauen schenkt als den Phantastereien von Hobby- und Forenwissenschaftlern
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richy



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BeitragVerfasst am: 26.03.2009, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

@missionman
Da hast du recht.JL schreibt das auch oft in dieser verkuerzter Form, die ich selbst schon kritisiert habe.
So besser ? :
dass
... in der Mechanik die Lorenz Transformation und nicht die Galileo Transformation guetig ist
dass
In jedem Inertialsystem die gleichen Naturgesetze gelten, d. h. die klassische Gesetze der Physik. Ein Ereignis durch drei Raum- und eine Zeitkoordinate als Teil des Raumes (System) bestimmt werden kann
und
Die Lichtgeschwindigkeit in jedem Inertialsystem identisch ist unabhaengig von dem Inertialsystem von dem auch ich dies beobachte.

Ich veruche es mal mit einem einfacheren Beispiel :
Dass die Erde eine Kugel ist und keine Scheibe

Wobei das ja auch nicht genau ist...
dass die Erde annaehernd die Gestalt eines Rotationskoerpers aufweist, dessen Oberflaeche rauh ist.

@pauli
Wie du siehst:
Es kommt nicht drauf an was man meint sondern was man schreibt.
Und da steht nichts von
Zitat:
Das Gericht spricht Wissenschaftlern genau keinen Absolutheitsanspruch aus, macht aber klar, dass es ihrer Einschätzung mehr Vertrauen schenkt als den Phantastereien von Hobby- und Forenwissenschaftlern
schenken.

Und auch das waere keine geeignete Begruendung.
Die Sicherheit des LHC basiert darauf, dass ich einem Wissenschaftler mehr vertaue als einem Hobbywissenschaftler ?
Also eine Vertrauensfrage ? Letzendlich schon.

Sondern es steht da :
Zitat:
Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass die Gefahr der Entstehung schwarzer Löcher im LHC und der anschließenden Vernichtung allen irdischen Lebens von der "überwiegenden wissenschaftlichen Meinung verneint" werde

Da die Meinung des Antragstellers von der überwiegenden wissenschaftlichen Meinung verneint wird, wird der Antrag abgelehnt.
Wobei diese überwiegenden wissenschaftlichen Meinung zum Teil auf Theorien beruht, die nicht experimentell bestaetigt sind.

Man kann aber erahnen was gemeint ist.


Zuletzt bearbeitet von richy am 26.03.2009, 23:23, insgesamt einmal bearbeitet
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richy



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BeitragVerfasst am: 26.03.2009, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ja nett, dass du scheinbar alles kritiklos hinnimmst dass gegen eine LHC Kritik gerichtet ist.
Dennoch
Die Begruendung muesste ZUSAMMENFASSEND sinngemaess lauten :
dass die vom Betreiber des LHC angefertigte Studien belegen, dass der Betrieb des LHC mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Bedrohung fuer die Menschheit darstellt.
Und der Antragstellers diese Studien nicht widerlegen konnte.

Wobei ich auch kein Jurist bin.
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ralfkannenberg



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BeitragVerfasst am: 27.03.2009, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

richy hat Folgendes geschrieben:
Wenn er nun tatsaechlich eine Theorie herleiten koennte, die die Existenz einer Hawking Strahlung theoretisch widerlegt, dann wuerde das astronomische Argument besagen, dass unter dieser Voraussetzung keine MBH erzeugt werden.


Hallo richy,

ich kann mich an den Beweis einer solchen Aussage nicht erinnern.

Meiner Erinnerung nach kann man mit dem astronomischen Argument nur eine obere Grenze für das Akkretionsverhalten von mBH's angeben (< 5 kg in 5 Milliarden Jahren), nicht aber eine Aussage über die Nicht-Erzeugbarkeit derselben gewinnen.

Oder hab' ich da was verpasst ?


Freundliche Grüsse, Ralf
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ralfkannenberg



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BeitragVerfasst am: 27.03.2009, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

richy hat Folgendes geschrieben:
@pauli
Wie du siehst:
Es kommt nicht drauf an was man meint sondern was man schreibt.
Und da steht nichts von
Zitat:
Das Gericht spricht Wissenschaftlern genau keinen Absolutheitsanspruch aus, macht aber klar, dass es ihrer Einschätzung mehr Vertrauen schenkt als den Phantastereien von Hobby- und Forenwissenschaftlern
schenken.

Und auch das waere keine geeignete Begruendung.
Die Sicherheit des LHC basiert darauf, dass ich einem Wissenschaftler mehr vertaue als einem Hobbywissenschaftler ?
Also eine Vertrauensfrage ? Letzendlich schon.

Sondern es steht da :
Zitat:
Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass die Gefahr der Entstehung schwarzer Löcher im LHC und der anschließenden Vernichtung allen irdischen Lebens von der "überwiegenden wissenschaftlichen Meinung verneint" werde

Da die Meinung des Antragstellers von der überwiegenden wissenschaftlichen Meinung verneint wird, wird der Antrag abgelehnt.
Wobei diese überwiegenden wissenschaftlichen Meinung zum Teil auf Theorien beruht, die nicht experimentell bestaetigt sind.

Man kann aber erahnen was gemeint ist.


Ich kann Deinen Erläuterungen irgendwie nicht entnehmen, was an pauli's Aussage Deiner Meinung nach unzutreffend wäre:


pauli hat Folgendes geschrieben:
richy hat Folgendes geschrieben:

Zitat:
Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass die Gefahr der Entstehung schwarzer Löcher im LHC und der anschließenden Vernichtung allen irdischen Lebens von der "überwiegenden wissenschaftlichen Meinung verneint" werde

Diese Begruendung ist natuerlich ein grosser juristischer Unsinn.
Nur weil viele Wissenschaftler etwas glauben muss dies nicht der Wahrheit entsprechen.

ja, nur dass da leider etwas ganz anderes steht, nämlich
Zitat:
dass die Gefahr ... von der "überwiegenden wissenschaftlichen Meinung verneint" werde

Das Gericht spricht Wissenschaftlern genau keinen Absolutheitsanspruch aus, macht aber klar, dass es ihrer Einschätzung mehr Vertrauen schenkt als den Phantastereien von Hobby- und Forenwissenschaftlern


Also ich stimme eigentlich pauli's Interpretation zu.

Es mag zwar heikel sein, dass das Gericht nicht auf CERN-unabhängige Gutachter verweist, d.h. bei der juristischen Qualifizierung eines solchen Sachverhaltes werden weniger strenge Kriterien als bei der natur-wissenschaftlichen verlangt.

Das macht aber Sinn, denn Juristen sind typischerweise keine Spezialisten auf dem Gebiet der Hochenergiephysik, d.h. es wäre fatal, wenn diese sich da einmischen würden.

Und unabhängig davon steht es dem Kläger ebenso wie Professor Rössler jederzeit frei, seine Thesen von anerkannten Gutachtern seines Vertrauens überprüfen zu lassen.


Freundliche Grüsse, Ralf
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achtphasen



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BeitragVerfasst am: 27.03.2009, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Was hier im Forum und auch von den Gerichten bei ihrer Argumentation evident und in fataler Weise übersehen wird ist:

RA Olaf Möhring hat Folgendes geschrieben:

Das gefahrenrechtliche Vorsorgeprinzip/precautionary principle wurde bei der Gefahrabschätzung ignoriert.

Das Vorsorgeprinzip gebietet zwingend die volle fachliche Einbeziehung
sowohl von Rössler als auch von Plaga und bürdet hier die "Beweislast" für
die Ungefährlichkeit, also die substantiierte Widerlegung der
Gefahrenwarnungen, CERN und seinen Mitgliedstaaten als Betreibern auf.

Es geht für uns also gar nicht so sehr darum, ob nun Rössler Recht hat. Denn
(fast) genauso schlimm wäre es, wenn Plaga Recht hätte.

Entscheidend ist, dass das "Risk Assessment", wie es für jedes erhebliche
technische Gefahrenrisiko durchzuführen ist, nicht ordnungsgemäß abgelaufen
ist: ein fürwahr s t r ä f l i c h e s Versäumnis!

Herr Uebbing hat dazu Wichtiges geschrieben. Ihm gebührt dafür unser großer
Dank.


(Hervorhebungen von mir, achtphasen)


http://www.achtphasen.net/miniblackhole/Moehring/01.09/antrag_einstweilige_anordnung-BVG_web.pdf
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missionman



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Beiträge: 265

BeitragVerfasst am: 27.03.2009, 14:40    Titel: Nein! Antworten mit Zitat

achtphasen hat Folgendes geschrieben:
Was hier im Forum und auch von den Gerichten bei ihrer Argumentation evident und in fataler Weise übersehen wird ist:

RA Olaf Möhring hat Folgendes geschrieben:

Das gefahrenrechtliche Vorsorgeprinzip/precautionary principle wurde bei der Gefahrabschätzung ignoriert.

Das Vorsorgeprinzip gebietet zwingend die volle fachliche Einbeziehung
sowohl von Rössler als auch von Plaga und bürdet hier die "Beweislast" für
die Ungefährlichkeit, also die substantiierte Widerlegung der
Gefahrenwarnungen, CERN und seinen Mitgliedstaaten als Betreibern auf.

Es geht für uns also gar nicht so sehr darum, ob nun Rössler Recht hat. Denn
(fast) genauso schlimm wäre es, wenn Plaga Recht hätte.

Entscheidend ist, dass das "Risk Assessment", wie es für jedes erhebliche
technische Gefahrenrisiko durchzuführen ist, nicht ordnungsgemäß abgelaufen
ist: ein fürwahr s t r ä f l i c h e s Versäumnis!

Herr Uebbing hat dazu Wichtiges geschrieben. Ihm gebührt dafür unser großer
Dank.


(Hervorhebungen von mir, achtphasen)


http://www.achtphasen.net/miniblackhole/Moehring/01.09/antrag_einstweilige_anordnung-BVG_web.pdf


Nein achtphasen, das ist nicht wahr!
(Wollte auch mal mit einem fetten Satz beginnen....)

Das Risk Assessment ist nach allen Regeln guter wissenschaftlicher und technischer Praxis durchgeführt worden. Dass Sie und Ihre Mitstreiter (inklusive des Anwalts) etwas anderes behaupten - nicht belegen - spielt keine Rolle.

Aber es ist interessant, dass Sie auch die Entscheidungen von Gerichten nicht akzeptieren. Möhring wird auch vor dem BVerwG scheitern, dann ist Schluss mit dem Kasperltheater. Und Sie werden dann wieder behaupten: alle anderen sind doof und dumm, nur Fasnacht, Rössler und Freunde nicht!

Gruss,
MM
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Orbit



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BeitragVerfasst am: 27.03.2009, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Da wurde doch weder vom Gericht noch hier im Forum etwas übersehen. Die 'Gefahrenwarnungen' von Rössler und Plaga wurden immerhin vom AEI entkräftet.
Sie meinen nun also, Herr Fasnacht, das CERN müsste auf Grund jedes Bedenkens eines Fachfernen, Fachfremden oder Laien ein neues "Risk Assessment" vornehmen?! Das wäre bei Leuten wie Sie und Rössler, die alle paar Tage ein neues Haar in der Suppe gefunden haben wollen, eine schöne Bescherung.
Orbit
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