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Miriam
Anmeldedatum: 26.07.2006 Beiträge: 3072
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Verfasst am: 14.06.2008, 21:02 Titel: |
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Chlorobium hat Folgendes geschrieben: | Die esowatch-Plattform muß ja einigen Scharlatanen gehörig auf die Füße treten - recht so. |
Dort findet sich auch Informationen zu dem hier alleine heute dreimal gesperrten Weidenbusch:
http://www.psiram.com/index.php?title=Hans_Weidenbusch
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cfb
Anmeldedatum: 31.07.2007 Beiträge: 259
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Verfasst am: 14.06.2008, 21:24 Titel: |
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Interessante Tendenz naturwissenschaftliche Fragestellungen vor Gerichten zu "entscheiden". Kennt man irgendwo her |
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Miriam
Anmeldedatum: 26.07.2006 Beiträge: 3072
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Verfasst am: 14.06.2008, 21:33 Titel: |
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cfb hat Folgendes geschrieben: | Interessante Tendenz naturwissenschaftliche Fragestellungen vor Gerichten zu "entscheiden". Kennt man irgendwo her |
Ist doch logisch, anders kommt man doch gegen die Weltverschwörung der Naturwissenschaftler nicht an. |
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Trefferturmdrehkranz
Anmeldedatum: 21.04.2008 Beiträge: 59
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Verfasst am: 15.06.2008, 09:49 Titel: |
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Hi Alpha-Centauris,
Esowatch ist auf jeden Fall eine gute Sache, an der wir mitarbeiten sollten.
Weidenbusch (W) ist verärgert über einen Esowatch-Artikel über sich selbst.
http://psiram.com/index.php?title=Hans_Weidenbusch
Hierzu hat W in allen ihm bekannten und zugänglichen Foren Beiträge erstellt, in denen er sich selbst zitiert, vor allem längst widerlegte Falschaussagen von ihm.
W meint, dass er in dem Esowatch-Artikel zu schlecht wegkommen ist, weil der Artikel von demjenigen verfasst worden sei, der ihn auf die Erfüllung seines Bindenden Versprechens verklagt hat.
Hierbei stimmt weder das erste noch das zweite, wie folgender Link zeigt.
http://forum.psiram.com/index.php?topic=34.0
D.h. das Verfahren geht weiter, W wurde zumindest von dem Gerichtssachverständigen widerlegt und die Widerlegung, die der Kläger erstellt hat, scheint auch korrekt zu sein (siehe Link oben und folgender).
http://blog.psiram.com/index.php?itemid=5
W versucht sich nun im Esowatch-Forum durch Fälschung seiner eigenen Zitate herauszulügen. W schreibt:
„Sie haben zur Kenntnis zu nehmen, dass es in der Ausschreibung heißt, wenn die Formel nicht anwendbar ist, dann gilt die Ausschreibung nicht.“
Wenn das Zitat korrekt wäre, dann wäre der klassische Fall des VENIRE CONTRA FACTUM PROPRIUM gegeben, d.h. es hilft ihm nicht und er müsste sogar noch aufpassen, nicht strafrechtlich verfolgt zu werden. In Wahrheit hat W jedoch geschrieben: „Die folgenden Behauptungen stehen im Widerspruch zu den Aussagen Newtons und Einsteins. Die Ausschreibung basiert auf der Anwendbarkeit von L=mvr in den folgenden Versuchen, und dies ist gleichzeitig die Voraussetzung für die Gültigkeit der gesamten Ausschreibung.“
Wie W schon mehrfach erklärt worden ist, lässt sich der Drehimpulserhaltungssatz, richtig angewendet, bei der Interpretation und Voraussage des Ablaufs aller drei strittiger „Versuche“ durchaus anwenden. Er lässt sich jedoch nicht auf das von W vorgegebene Teilsystem der zweiten Behauptung anwenden.
Warum Esowatch den Artikel über W bis heute nicht korrigiert hat, ist ein Rätsel. Vermutlich befürchtet Esowatch, dass W über seinen Bruder starken Einfluss auf die Bayerische Justiz ausüben kann.
mfg
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as_string
Anmeldedatum: 17.05.2006 Beiträge: 912 Wohnort: Heidelberg
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Verfasst am: 15.06.2008, 10:06 Titel: |
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Hallo Trefferturmdrehkranz!
Dazu musst Du aber schon auch sagen, welche persönlichen "Verwicklungen" Du selbst mit diesem ganzen Vorgang hast, sonst verwendest Du ja ähnliche Mittel, wie Weidenbusch selbst. Du bist an diesem Rechtsstreit ja nicht ganz unbeteiligt, oder?
Gruß
Marco |
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Trefferturmdrehkranz
Anmeldedatum: 21.04.2008 Beiträge: 59
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Verfasst am: 15.06.2008, 10:28 Titel: |
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"Interessante Tendenz naturwissenschaftliche Fragestellungen vor Gerichten zu "entscheiden". Kennt man irgendwo her."
Ich denke W wollte vor allem, dass ein kompetenter und mächtiger Wissenschaftler gezwungen wurde, sich mit seinen Ideen und Behauptungen zu beschäftigen. Der Gerichtssachverständige war der Physik-Dekan einer der angesehendsten Universitäten in Deutschland. Wenn auch nur eine von Ws Behauptungen zumindest eine offene Frage aufgedeckt hätten, hätte der Gerichtssachverständige sicherlich mit Freuden einen Versuch organisiert.
Möglich ist natürlich auch, dass W auf der Reklamebasis seiner "unwiderlegbaren Behauptungen" versuchen wollte, prinzipiell nicht funktionstüchtige Maschinen zu verkaufen.
mfg
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Trefferturmdrehkranz
Anmeldedatum: 21.04.2008 Beiträge: 59
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Verfasst am: 15.06.2008, 10:36 Titel: |
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"Dazu musst Du aber schon auch sagen, welche persönlichen "Verwicklungen" Du selbst mit diesem ganzen Vorgang hast, sonst verwendest Du ja ähnliche Mittel, wie Weidenbusch selbst. Du bist an diesem Rechtsstreit ja nicht ganz unbeteiligt, oder?"
Das kann schon sein, oder auch nicht. Wir diskutieren hier aus gutem Grund anonym, weil es immer irgendwelche Idioten gibt, die Diskussionsbeiträge missverstehen und/oder aus dem Zusammenhang zitieren u.s.w., ob absichtlich oder versehentlich. Ich habe z.B. ganz bewusst die Vornamen von W und seinem Bruder nicht genannt. So etwas tut man einfach nicht! Die sind in diesem Zusammenhang ebenso unwichtig, wie die Krankenakte des Gerichtssachverständigen.
mfg
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as_string
Anmeldedatum: 17.05.2006 Beiträge: 912 Wohnort: Heidelberg
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Verfasst am: 15.06.2008, 10:53 Titel: |
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Hallo!
Deine Anonymität in Ehren, aber hier geht es weder um Deinen Namen an sich oder gar um Deinen Gesundheitszustand, sondern nur darum klar zu stellen, dass Du in dieser Sache nicht ganz objektiv bist, weil Du selbst involviert bist. Ich finde es schon sehr wichtig und würde es als fair von Dir empfinden, wenn Du das klar sagen würdest. Umgekehrt finde ich es als eher etwas unfair, wenn Du es so schreibst, als wenn Du ein neutraler Berichterstatter wärst, der Du nunmal nicht bist. Das ist ja an sich nichts schlimmes, aber für Leser dieses Threads wäre doch eine solche Information sehr wichtig, um sich selbst ein vernünftiges Bild machen zu können. Wenn Du diese Information absichtlich zurück hältst, dann macht mich das schon eher skeptisch.
Gruß
Marco
PS: Tut mir leid, wenn ich damit irgendwie Dein Recht auf Anonymität untergraben habe. Wie gesagt: Das will ich Dir eigentlich nicht streitig machen. Aber findest Du nicht auch, dass es schon sehr wichtig ist Deinen Bezug zu diesem Vorgang klar zu stellen, wenn Du schon dazu etwas schreibst? Ansonsten wäre es besser gewesen, wenn Du erst gar nichts dazu geschrieben hättest, finde ich. |
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pauli
Anmeldedatum: 13.06.2007 Beiträge: 1551
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Verfasst am: 15.06.2008, 12:43 Titel: |
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as_string hat Folgendes geschrieben: |
PS: Tut mir leid, wenn ich damit irgendwie Dein Recht auf Anonymität untergraben habe. |
Ich finde, dir muss überhaupt nichts leid tun, im Gegenteil, du hast vollkommen Recht und wir können nur dankbar sein, dass du den Zusammenhang erkannt und publiziert hast, Marco.
Zitat: | Das kann schon sein, oder auch nicht. Wir diskutieren hier aus gutem Grund anonym, weil es immer irgendwelche Idioten gibt, die Diskussionsbeiträge missverstehen und/oder aus dem Zusammenhang zitieren u.s.w., ob absichtlich oder versehentlich. Ich habe z.B. ganz bewusst die Vornamen von W und seinem Bruder nicht genannt. So etwas tut man einfach nicht! Die sind in diesem Zusammenhang ebenso unwichtig, wie die Krankenakte des Gerichtssachverständigen. |
lol, was für ein Ausweichmanöver, wie ein Politiker |
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Sebastian Hauk
Anmeldedatum: 29.10.2006 Beiträge: 382
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Verfasst am: 15.06.2008, 19:27 Titel: |
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as_string hat Folgendes geschrieben: | Hallo Trefferturmdrehkranz!
Dazu musst Du aber schon auch sagen, welche persönlichen "Verwicklungen" Du selbst mit diesem ganzen Vorgang hast, sonst verwendest Du ja ähnliche Mittel, wie Weidenbusch selbst. Du bist an diesem Rechtsstreit ja nicht ganz unbeteiligt, oder?
Gruß
Marco |
Möchte kurz anmerken, dass ich in diesen Fall nicht verwickelt bin.
Ich finde aber trotzdem, dass der Artikel ein bisschen missverständlich formuliert ist:
Zitat: | Natürlich ist er prompt widerlegt worden. Natürlich will er das weder einsehen noch erst recht nicht zahlen. Die Sache musste vor Gericht verhandelt werden [1]. Herr Weidenbusch muss die Million nicht zahlen, wohl weil die Beweisführung des Klägers nicht richtig war. |
Hier steht erstens, dass er widerlegt worden ist und zweitens, dass die Beweisführung nicht richtig war.
Dieses ist doch missverständlich formuliert und sollte näher erläutert werden. |
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Jack
Anmeldedatum: 02.06.2006 Beiträge: 421 Wohnort: Luzern, Schweiz
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Verfasst am: 16.06.2008, 06:20 Titel: |
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ach ja, hier noch:
Jack |
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Miriam
Anmeldedatum: 26.07.2006 Beiträge: 3072
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Verfasst am: 16.06.2008, 08:12 Titel: |
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Jack hat Folgendes geschrieben: | ach ja, hier noch:
Jack |
Jaja, das ist exakt der gleiche Text, dort wieder vom Weidenbusch-Fake "Holgerm".
gehtsnoch hat Folgendes geschrieben: |
Ich denke du hast sie nicht mehr alle. Ich kenne überhaupt keinen Weidenbusch. Soviel ich weiß, ist der aus Bayern. Ich komme aus Sachsen.
Antieso |
Hält sich wohl für ziemlich genial, der Weidenbusch Sehr überzeugend, dieses Sachsenmanöver. |
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Trefferturmdrehkranz
Anmeldedatum: 21.04.2008 Beiträge: 59
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Verfasst am: 16.06.2008, 10:53 Titel: |
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Hi Alpha-Centauris,
es stimmt, dass ich in den Rechtsstreit involviert bin und meine Informationen sozusagen aus erster Hand erhalte.
Zitat Sebastian Hauk:
"Ich finde aber trotzdem, dass der Artikel ein bisschen missverständlich formuliert ist:
Zitat:
Natürlich ist er prompt widerlegt worden. Natürlich will er das weder einsehen noch erst recht nicht zahlen. Die Sache musste vor Gericht verhandelt werden [1]. Herr Weidenbusch muss die Million nicht zahlen, wohl weil die Beweisführung des Klägers nicht richtig war.
Hier steht erstens, dass er widerlegt worden ist und zweitens, dass die Beweisführung nicht richtig war. Dieses ist doch missverständlich formuliert und sollte näher erläutert werden."
Ich stimme Dir zu und finde das unfair dem Kläger gegenüber. Wie der Stand des Verfahrens tatsächlich ist, hatte ich schon mit folgendem Link mitgeteilt:
http://forum.psiram.com/index.php?topic=34.0
und
http://blog.psiram.com/index.php?itemid=5
Also das Verfahren läuft noch (seit Jan. 2003). W ist zumindest von dem Gerichtssachverständigen (GSV) widerlegt worden, das Gericht hat bisher eine vollständige Stellungnahme des GSV zu der klägerseitigen Widerlegung verboten und es gibt ein Parteigutachten, dass die klägerseitige Widerlegung bestätigt. Der GSV hat übrigens das Argument von Ws Zurückweisung der klägerseitigen Widerlegung als falsch bezeichnet. Darüber hinaus haben die vorgeblichen Berater von W mittlerweile ausgesagt, dass sie niemals Ws Berater waren, dass sie den Irrtum, den ihnen W unterschieben wollte nie begangen haben, und dass W ihnen die gesamte klägerseitige Widerlegung nie vorgelegt hat.
Gemäß der Gesetzeslage sieht es so aus, dass W auf jeden Fall zahlen muss, selbst wenn der GSV und der Kläger nur Unsinn geschrieben hätten, denn dadurch, dass W keine der beiden Widerlegungen seinem Beraterstab vorgelegt hat, ist der Tatbestand der Bedingungsvereitelung eingetreten, § 162 (1) BGB. In Wahrheit sind natürlich beide Widerlegungen korrekt, denn W hat ja sehr einfache Fehler gemacht und es ist wohl kaum davon auszugehen, dass Kläger, Parteigutachter und GSV übereinstimmend dieselben Fehler gemacht haben.
Wenn die Gesetzeslage so eindeutig ist, warum hat der Kläger den Prozess dann nicht längst gewonnen?!
Die Frage wird möglicherweise in dem Strafverfahren (wegen Rechtsbeugung) gegen den Richter der ersten Instanz beantwortet.
mfg
TTD |
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