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El Cattivo
Anmeldedatum: 22.04.2007 Beiträge: 1556
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Verfasst am: 14.07.2007, 17:25 Titel: Rechtliches |
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Hallo Alpha Centauri
Zeitgenosse hat mir den Anstoß gegeben, einen Thread zu eröffnen, in den man mal einige Rechtsfragen diskutieren kann.
Ich mach mal den Anfang:
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zeitgenosse schrieb am 10.07.2007 16:14 Uhr:
Hast du noch nie daran gedacht, dass deine Negativbeurteilung den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen könnte?
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Ich mach dazu ein Beispiel und Behaupte mal ganz pauschal, ohne Begründung, dass Jocelyne Lopez nicht mal Ansatzweise einen Schimmer von Physik hat und schon gar keine Ahnung von der Relativitätstheorie. Ähnliches könnte ich über GOM oder irgend ein anderes Pseudowissenscchaftliches Machwerk behaupten ohne jedliche Begründung. Was sagt das Gesetzt dazu?:
§186 StGB:
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Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Nach deutschen Recht steht immer der Kläger oder die Staatsanwaltschaft in der Pflicht den Tatbestand eindeutig nachzuweisen. Sollte ein eindeutiger Nachweis nicht möglich sein, gilt immer: Im Zweifel für den Angeklagten.
Der erste, von mir fett hervogehobene Part, kann man leicht nachweisen. Einfach die Quelle angeben. Erheiternt ist der zweite Part....
Wie möchte unsere Lieblings-WumV-Moderatorin nachweisen, dass sie Ahnung von Physik oder der RT hat. Will sie vor den Richter eine Physikklausur schreiben?? Gleiches gilt auch für GOM usw....
Da fällt mir gerade ein, wären Negativbeurteilungen strafbar, dann wären ja alle Film-, ... ,Kunstkritiker oder Mitarbeiter von Stiftung Warentest alle arbeitslos.
mfg |
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Miriam
Anmeldedatum: 26.07.2006 Beiträge: 3072
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Verfasst am: 14.07.2007, 17:33 Titel: |
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Ich seh es schon vor mir: JL wird vor Gericht zur Multiplikation mit Null gefragt und bleibt bei ihrer Meinung. Oder auch das Ziegenproblem.
Ich denke, der Richter wird vor lauter Lachen gar nicht zur Urteilsverkündung kommen.
Andersherum macht sich Jocelyne aber eindeutig strafbar. Wenn sie zum Beispiel, wie neulich in der Mahagsache, Mike als "rechtsextremen Sionisten" bezeichnet oder andere Mitglieder dieses Forums als Nazis - dann hat sie eindeutig ein Problem an der Backe. Diese Äußerungen ihrerseits erfüllen eindeutig den Straftatbestand der üblen Nachrede nach §186 StGB.
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M_Hammer_Kruse
Anmeldedatum: 19.02.2006 Beiträge: 1772
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Verfasst am: 14.07.2007, 18:31 Titel: |
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Hallo,
genau so, wie El Cattivo es darstellt, habe ich für mich den §186 auch analysiert. Solange wir bei beweisbaren Tatsachenbehauptungen bleiben, können diese durchaus negativ sein, sie erfüllen nicht den Tatbestand der üblen Nachrede. Und Beweise präsentieren uns die GOMmies am laufenden Band.
Natürlich wären Jocelynes Ausfälle durchaus justitiabel. Aber einerseits sollte man solche Sachauseinandersetzungen, wie wir sie hier führen, nicht vor den Kadi zerren, zum anderen besteht für Jocelyne durchaus begründete Hoffnung, daß sie wegen ihres selbst propagierten Sprunges in der Schüssel straffrei bleibt.
Gruß, mike |
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Miriam
Anmeldedatum: 26.07.2006 Beiträge: 3072
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Verfasst am: 15.07.2007, 02:06 Titel: |
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Ist das nicht schön, wie sie selbst zugibt, einen Sprung in der Schüssel zu haben? |
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