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LHC – Nach den Klagen auch die Petitionen gescheitert

von Redaktion am 28. Juli 2010

Die Unterstützergemeinde von Otto E. Rössler ist mittlerweile nicht nur vor deutschen und europäischen Gerichten gescheitert. Auch vor den Petitionsausschüssen der Parlamente haben die Fundamentalisten um den Tübinger Exzentriker und Gegner des Large Hadron Collider (LHC) in Genf abschliessende Antworten erhalten.

Deutscher Bundestag

Deutscher Bundestag

Nico Ohlemeyer hatte vor den Petitionsausschüssen des Deutschen Bundestag und des Europäischen Parlaments einen sofortigen Stopp der Experimente am Large Hadron Collider zur Abstimmung gestellt. Otto E. Rössler hatte sich für eine Huldigung durch den Mindener Elektrotechniker und Amateurfunker Funkamateur

Otto Rössler ist ein sehr guter Physiker

brav mit einer Würdigung in seinem Pamphlet

Acknowledgments
I thank … Nico Ohlemeyer

bedankt. Beide Petitionen wurden inzwischen, wie alle anderen rechtlichen Begehren der Chaostruppe, abschlägig behandelt. Die Stellungnahme des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages begründet den Beschluss wie folgt:

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte. …
Besonders seien hier Ausarbeitungen des Max-Planck-Instituts für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) Potsdam, der Gesellschaft für Schwerionenforschung in Darmstadt und der Goethe-Universität Frankfurt, erwähnt. Diese renommierten Institutionen auf dem Gebiet der theoretischen Physik setzen sich wissenschaftlich und systematisch mit den Überlegungen der LHC-Kritiker auseinander und kommen zu dem Schluss, dass sie unhaltbar sind. Daher kann auf der Grundlage der existierenden eingehenden wissenschaftlichen Analysen nicht von einer Gefährdung der Allgemeinheit durch den LHC gesprochen werden. Die von den Petenten genannten wissenschaftlichen Arbeiten, die zu anderen Ergebnissen kommen, sind in keiner seriösen wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlich worden und gelten als widerlegt.

Im Sinne gleichlautend, aber wesentlich zielgenauer auf den Verursacher des Zirkus, Otto E. Rössler, eingehend, die Stellungnahme der Europäischen Kommission zur Euro-Petition von Nico Ohlemeyer.

Der Kommission sind die Debatten über mögliche Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb des neuen großen Teilchenbeschleunigers (Large Hadron Collider – LHC) am CERN, einschließlich der vom Petenten angeführten Bedenken von Professor Rössler wegen der „winzigen Schwarzen Löcher“, bekannt. … Alle Einzelheiten zu den obigen Berichten sowie maßgebliche Antworten auf die Bedenken von Professor Rössler sind auf der nachstehenden Internetseite des CERN zu finden:
http://public.web.cern.ch/public/en/LHC/Safety-en.html

Viel Spielraum bleibt den Fundamentalisten um Otto E. Rössler nicht mehr, um ihre Interessen zu artikulieren. Zumindest nicht im legalen Bereich.

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9 Kommentare | Kommentar schreiben
 
  1. #1 | Rudolf Uebbing | 1. August 2010, 12:05

    Dr. Rössler teilt in einem anderen Webforum mit, dass der
    Termin für eine weitergehende Behandlung der Ohlemeyer-Petition auf der EU-Ebene noch nicht feststeht.

    Dazu kann übereinstimmend die publizierte Tagesordnung
    einer der EU-Sitzungen zum 15. Juli gedeutet werden,
    welche in einem Abschnitt B die Ohlemeyer-Petition unter Pkt.
    63 aufführt – die Punkte unter B können dort auf Antrag auf
    einer der nächsten Sitzungen zur Verhandlung geführt werden –
    die Kenntnis über das Ergebnisprotokoll der Tagung v. 15.07. und über die übliche Vorgehensweise bei den EU-Prozeduren wäre hier also
    aufschlussreich, um zu beurteilen, ob und wann die
    Ohlemeyer-Petition zum Abschluss gebracht wird – am
    15.07. diese Fragestellung zu Sitzungsbeginn defintiv o f f e n.

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  2. #2 | galileo2609 | 1. August 2010, 16:55

    Herr Uebbing,

    es ist ja ihr gutes Recht, sich an einen letzten Strohhalm zu klammern. Aber seien sie mal ehrlich zu sich selbst. Die Stellungnahme der EU-Kommission ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Man kennt die demagogischen Phantasien des Otto E. Rössler mittlerweile überall. Das Europäische Parlament, resp. sein Petitionsausschuss, wird ihnen, Ohlemeyer und der restlichen Truppe nicht folgen.

    Buchen sie lieber schon mal ihren Flug nach Tokelau 😉
    http://www.scienceblogs.de/astrodicticum-simplex/2010/07/geld-verdienen-mit-der-angst-der-menschen-lhcspam.php

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  3. […] L. Wagner ist es ruhig geworden. Nachdem der Amerikaner vor einem US-Gericht, wie viele andere Beschwerdeführer und Petenten, mit seiner Klage zum Stopp des Large Hadron Colliders scheiterte, ist es aus mit den vorgeblichen […]

    Pingback
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  4. […] Rösslers Griff in die Mottenkiste überzeugte die Studentenschaft aber ebenso wenig wie seine nachgeschobenen Interpretationen dieses happenings („Eine Hoffnung für die Menschheit!“). Mit Einlagen wie dem Elvis-Song „Devil in Disguise“ unterlag er seinem Gegenspieler, dem Dekan der juristischen Fakultät, wie die „Kläger und Petenten gegen den LHC“. […]

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  5. […] Diskussion zu stellen. Anders als sein Gesinnungsgenosse Walter L. Wagner oder seine ihm hörigen Gefolgsleute hat der Tübinger auch nicht den unmittelbaren Konflikt vor den Gerichten dieser Welt gesucht. Er […]

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  6. #6 | Redaktion | 27. Januar 2011, 19:49

    Das Verwaltungsgericht Köln hat heute auch im Hauptsacheverfahren die Klage von Gabriele Schröter abgewiesen (AZ 13 K 5693/08).

    Das VG Köln hatte bereits im September 2008 den Eilantrag mit der Begründung abgelehnt, es lasse sich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht feststellen, dass bei Inbetriebnahme des LHC grundrechtsrelevante Gefährdungen für die Klägerin eintreten könnten. Die hiergegen beim OVG Münster erhobene Beschwerde blieb ebenso erfolglos wie eine Verfassungsbeschwerde der Klägerin, die das BVerfG zurückwies.

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  7. #7 | Quentin | 27. Januar 2011, 20:34

    Das ist also der Grund, warum die Ankündigung dieses Ereignisses, welche heute morgen noch bei Freund Fasnacht zu lesen war, auf einmal verschwunden ist. 😀

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  8. #8 | Redaktion | 27. Januar 2011, 21:16

    achtphasen zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, 27. Januar 2011

    achtphasen zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, 27. Januar 2011

    Bei achtphasen war nur die „Anmoderation“ eines Artikels von Armin Albarracin zu lesen. Interessant ist erneut die Bestätigung des gestörten Verhältnisses des LHC-Widerstands zu den Institutionen des Rechtsstaats. Diesmal präsentiert vom Schröter-Anwalt Olaf Möhring.

    Zudem sei die mediale wie politische Stille um das Thema CERN, wie er sie durch wiederholte Publikation und Anschreiben an alle Bundestagsfraktionen auch seinerseits zu durchbrechen versucht habe, ist in der Tat augenfällig und nicht nur unter dem technischen Sicherheitsgesichtspunkt, sondern auch unter den Gesichtspunkten der Rechtsstaatlichkeit und der Pressefreiheit erschreckend.

    Fehlt nur noch eine allfällige Richterschelte im Nachgang.

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  9. #9 | Redaktion | 9. April 2011, 21:18

    Am 7. März ging bei RelativKritisch eine erste Beschwerde von Nico Ohlemeyer gegen den hier veröffentlichten Artikel ein (an gewissen Stellen würden sich „u.a. Beleidigungen und/oder Falschinformationen“ ergeben). Die Nachfrage, welche konkreten Teile dieses Artikel anstössig sein könnten, beantwortete der Petent gegen den LHC am 8. April zugleich mit der Androhung juristischer Schritte gegen den Blog von RelativKritisch.

    Nico Ohlemeyer beklagt sich nun im Detail über folgende Bestandteile dieses Artikels:

    Otto E. Rössler hatte sich für eine Huldigung durch den Mindener Elektrotechniker und Amateurfunker

    Otto Rössler ist ein sehr guter Physiker

    Ohlemeyer möchte den Eindruck erwecken, RelativKritisch würde ihm das YouTube Video „Otto Rössler – The Fool on the Hill“ in die Schuhe schieben. Dieser Vorwurf ist zwar reichlich dämlich, aber dennoch interessant. Das Video wurde bei YouTube durch „Pia11e2“ eingestellt. Kommentiert wurde es durch Nico Ohlemeyer unter dem Nick „technokultur“ mit den Worten

    Otto Rössler ist ein sehr guter Physiker

    Kommentar bei YouTube entfernt

    Kommentar bei YouTube entfernt

    Dieser Kommentar wurde zwischenzeitlich gelöscht. Durch Nico Ohlemeyer himself? Nico Ohlemeyer scheint Spuren verwischen zu wollen, nicht nur auf YouTube. Dass er hinter dem Nick „technokultur“ steckt, steht ausser Frage. In seinem Channel verlinkt „technokultur“ die Webseite http://www.technokultur.org/ als Heimatadresse. In deren Impressum ist Nico Ohlemeyer als Inhaber genannt.

    Nico Ohlemeyer - technokultur

    Nico Ohlemeyer - technokultur

    Weiter beklagt sich Nico Ohlemeyer, dass die „Bezeichnungen Elektrotechniker und Amateurfunker“ im Artikel von RelativKritisch nicht korrekt seien. Wie seiner Webseite ohlemeyer.org zu entnehmen ist, möchte Ohlemeyer lieber als „Funkamateur“ bezeichnet werden. Wenn es der Wahrheitsfindung dient … RelativKritisch möchte in der betroffenen Szene selbstverständlich nicht Anlass für Sinnkrisen sein. Wir haben deshalb den Begriff „Amateurfunker“ mit der gewünschten Bezeichnung „Funkamateur“ berichtigt.

    Inwieweit die berufliche Kompetenz Ohlemeyers durch die Bezeichnung „Elektrotechniker“ falsch ist, erschliesst sich uns nicht. In seinem Xing-Profil behauptet Ohlemeyer im Jahr 2003 einen Abschluss in

    Elektrotechnik / Technische Informatik

    erreicht zu haben. Sollte das nicht zutreffen, der Abschluss als Elektrotechniker nicht erreicht worden sein oder eine andere berufsqualifizierende Kompetenz vorliegen, mag Nico Ohlemeyer bitte eine glaubwürdige Zertifizierung vorlegen.

    Nico Ohlemeyer - Profil bei Xing

    Nico Ohlemeyer - Profil bei Xing

    Abschliessend beschwert sich der Mindener darüber, ihn mit der „Chaostruppe“ um Otto E.Rössler gleichgesetzt zu haben. Wenn ihn das stört, soll er sich bitte gegen die Vereinnahmung durch den Tübinger Truppenführer verwahren. Aufgrund seines formalen Bildungsabschluss geht RelativKritisch selbstverständlich davon aus, dass Nico Ohlemeyer weder Beiträge zur Chaostheorie oder zur theoretischen oder experimentellen Teilchenphysik leisten kann. Insofern obliegt es allein dem Bauchgefühl von Ohlemeyer, ob er sich nicht doch lieber von seinen zurückliegenden Aktionen distanzieren möchte. RelativKritisch sieht sich lediglich in der Lage, diesen womöglich schmerzhaften Trennungsprozess von einer voreiligen und rational nicht zu begründenden Selbstpositionierung zu begleiten.

    Wir stellen abschliessend fest, dass „Wollen“ immer nur ein ungenügender Ersatz für „Können“ ist. Nico Ohlemeyer empfehlen wir, stellvertretend für andere Weltuntergangskünstler, sich am harten Studium der Fakten zu messen. Dilettantische Realitätsverweigerungen gehen jedenfalls gar nicht..

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