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Adrian Hollaender – Nachtrag zum „Ex-Professor“

von Redaktion am 2. Dezember 2010

Im April 2010 hatte RelativKritisch über den Gerichtsstreit um den „falschen Professor“ Adrian Hollaender berichtet. Der so umtriebige wie umstrittene österreichische Jurist musste sich seinerzeit vor dem Handelsgericht Wien auf Unterlassung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verteidigen. Hollaender wurde vorgeworfen, seinen Professorentitel unrechtmässig zu führen. Geklagt hatte der bekannte Wiener Jurist und Medienrechtsexperte Michael Rami. Am 15. Juni 2010 wurde das Verfahren mit einem Prozessvergleich beendet (30 Cg 20/10h). Hollaender darf sich nicht mehr länger mit dem Professorentitel schmücken.

Adrian Hollaender am Ballhausplatz, Wien, August 2008

Adrian Hollaender am Ballhausplatz, Wien, August 2008

Wie „Die Presse“ mitteilte, kapitulierte der Wiener Anwalt in der Hauptverhandlung am 15. Juni nahezu widerstandslos. Zukünftig ist es Adrian Hollaender in Österreich untersagt, im geschäftlichen Verkehr die Titel „Professor“ oder „Universitätsprofessor“ oder „außerordentlicher Universitätsprofessor“ zu führen oder sich mit diesen Titeln bezeichnen zu lassen. In gleichem Umfang betrifft diese Entscheidung die Bezeichungen „Leiter des Zentrums für Rechtsforschung“ und auch „Vorsitzender der Veranstaltung Grundrechtskonvent“. Weiter verpflichtete sich der ehemalige Kolumnist der „Kronen Zeitung“ zur Übernahme der Anwaltskosten von Michael Rami und zur Veröffentlichung der Einigung in den „Salzburger Nachrichten“ sowie im „Anwaltsblatt“ des Österreichischen Rechtsanwaltskammertag.

Unterlassungsvergleich Rami ./. Hollaender

Unterlassungsvergleich Rami ./. Hollaender

Die Veröffentlichung des Hollaender vom Handelsgericht auferlegten „Unterlassungsvergleich“ erfolgte jüngst in der Septemberausgabe (2010/09, 419) des „Anwaltsblatt“. Wie „Die Presse“ weiter berichtete, drohte der Vergleich bis zuletzt eher an den knappen finanziellen Möglichkeiten des Beklagten als an juristischen Fragen zu scheitern.

Erst als man Hollaender dahingehend entgegenkam, dass man von der ursprünglichen Veröffentlichung des Vergleichs in einigen Fachpublikationen und Tageszeitungen bis auf das Anwaltsblatt sowie die „Salzburger Nachrichten“ absah und auch die Anwaltskosten auf 7.000 Euro reduzierte und sogar Ratenzahlung anbot, ließ sich der nunmehrige Ex-Professor zu einem „resignierenden Ja“ bewegen.

Der einstige Wortführer und Demo-Redner der österreichischen Bewegung gegen den EU-Reformvertrag von Lissabon, Unterstützer der rechtpopulistischen Partei „Rettet Österreich (RETTÖ)“ und anwaltliche Vertreter der Beschwerdeführer um den Wiener Philosophen Markus Goritschnig, jüngst Referent auf der SciCom10, gegen den Large Hadron Collider vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, scheint seinen besten Zeiten hinterherzulaufen. Hollaender ist wie die von ihm betreuten populistischen Projekte gescheitert. Gut für Österreich. Und damit auch gut für den Rest der Welt.

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